Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind seit 2013 generell rentenversicherungspflichtig. Auf Antrag können sie sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Ab Juli 2026 haben sie außerdem die Möglichkeit, die Aufhebung wieder zurück zu nehmen, um wieder in die Rentenversicherung einzuzahlen.
Weitere Details
Den Antrag melden Sie innerhalb von sechs Wochen beziehungsweise 42 Kalendertagen, nachdem Sie ihn vom Mitarbeiter erhalten haben. Sie melden den Antrag über die Entgeltabrechnung. Außerdem sollten Sie den Antrag zu den Lohnunterlagen des Mitarbeiters nehmen.
Über den Antrag entscheidet die Minijob-Zentrale. Erfolgt innerhalb eines Monats kein Widerspruch, ist die Befreiung erteilt.
Weitere Informationen zu geringfügigen Beschäftigungen und Beschäftigungen im Übergangsbereich finden Sie in unseren Beratungsblättern:
- Beratungsblatt Geringfügige Beschäftigungen (PDF, 298 kB)
- Beratungsblatt Beschäftigung im Übergangsbereich (PDF, 385 kB)
Ist es möglich, die Befreiung von der RV-Pflicht wieder rückgängig zu machen?
Ja, ab dem 1. Juli 2026 können geringfügig Beschäftigte eine zuvor erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig wieder aufheben.
Die Minijobber und Minijobberinnen werden dann wieder rentenversicherungspflichtig und zahlen wieder den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung.
Ab wann gilt dann die Rentenversicherungspflicht?
Die RV-Pflicht greift dannt für zukünftige Abrechnungszeiträume. Das heißt, sie kann nicht für vorherige Monate oder Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Was ist bei mehreren Minijobs?
Außerdem gilt die Aufhebung der Befreiung - bei mehreren Minijobs - für alle 603-Euro-Minijobs, die zu dem Zeitpunkt oder danach nebeneinander ausgeübt werden. Sie endet erst, wenn kein Minijob mehr ausgeübt wird.
Wo stellen Beschäftigte den Antrag?
Wenn geringfügig Beschäftigte wieder rentenversicherungspflichtig werden möchten, stellen sie einen Antrag beim Arbeitgeber.
Was muss ich als Arbeitgeber tun, wenn ich einen Antrag auf Aufhebung der Befreiung erhalte?
Den Antrag nehmen Sie zu den Entgeltunterlagen. Außerdem melden Sie die Aufhebung der Befreiung über das Meldeverfahren an die Minijobzentrale.
Antragsformulare der Minijob-Zentrale
Informationen, Hinweise und Praxishilfen zur Rentenversicherungspflicht, zur Befreiung und zur Aufhebung der Befreiung finden Sie direkt bei der Minijob-Zentrale: