Nutzen Sie diesen Service, um Ihre Rechnungen für Ihre Osteopathie-Behandlungen einzureichen.

Wir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen (Sitzungen) pro Kalenderjahr. Sie erhalten je Sitzung 40 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.

Voraussetzungen:

  • Die Behandlung ist durch einen Arzt oder eine Ärztin vor Beginn der Behandlung schriftlich veranlasst worden. Pro Kalenderjahr benötigen wir eine Bescheinigung, die wir für maximal drei Behandlungen akzeptieren.
  • Der Osteopath oder die Osteopathin muss eine umfassende Ausbildung absolviert haben.

Wir benötigen von Ihnen:

  • die Rechnung der Behandlung
  • das Rezept oder formlose ärztliche Schreiben (ausgestellt vor Beginn der Behandlung)
  • Zertifikat oder Abschlusszeugnis des Therapeuten oder der Therapeutin
Osteopathische Behandlung – Rechnung einreichen