Behandlungsfehler sind Eingriffe von Ärzt:innen oder Zahnärzt:innen, die nicht nach den aktuellen Grundsätzen und Regeln der Medizin erfolgt sind und zu gesundheitlichen Schäden geführt haben.
Weitere Details
Von einem Behandlungsfehler spricht man, wenn die medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden Richtlinien der Medizin erfolgt ist und zu gesundheitlichen Schäden geführt hat. Ein nicht erzielter Heilerfolg stellt keinen Behandlungsfehler dar.
Beispiele für Behandlungsfehler
- Es wurde eine falsche Diagnose gestellt.
- Es wurde ein Fehler in der Behandlung oder Therapiewahl gemacht.
- Statt eines kranken wurde ein gesunder Zahn gezogen.
- Sie wurden nur unzureichend über Risiken informiert.
- Eine Operation wurde nicht fachgerecht durchgeführt.
- Ein Fremdkörper ist im Körper verblieben.
- Eine notwendige Behandlung wurde versäumt.
- Während der Schwangerschaft oder Geburt wurden nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen.
Die grundsätzliche Beweislast tragen Sie als Patientin oder Patient. Schadensersatzansprüche können Sie nur dann geltend machen, wenn der Gesundheitsschaden ohne den Behandlungsfehler gar nicht erst aufgetreten wäre.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Klärung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.
Mit unserem Wegweiser Behandlungsfehler können Sie einen ersten Check machen, ob bei Ihnen möglicherweise ein Behandlungsfehler vorliegt und mit unserem Expertenteam Kontakt aufnehmen.
Zum Wegweiser Behandlungsfehler
Unzufrieden mit der Behandlung
Waren Sie mit einer ärztlichen Behandlung nicht zufrieden, ohne dass ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist, können Sie sich an die Ärztekammer wenden. Dort gibt es Beschwerdestellen, die Ihnen weiterhelfen. Eine Übersicht mit den Adressen sowie Telefonnummern der Landesärztekammern und weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter