Wenn Sie vermuten, dass bei einer medizinischen Behandlung ein Fehler passiert ist, können Sie sich an die TK wenden und erhalten professionelle Unterstützung. Wir helfen Ihnen, einen Verdacht auf mögliche Behandlungs- oder Pflegefehler zu klären.
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Falsch behandelt oder unzufrieden mit der ärztlichen Behandlung?
Von einem Behandlungsfehler wird gesprochen, wenn Ihnen durch eine medizinische Behandlung ein gesundheitlicher Schaden entstanden ist. Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt, helfen wir Ihnen mit Rat und Tat. Aber auch wenn Sie unzufrieden mit der Behandlung sind, können Sie etwas unternehmen.
Mit unserem Service "Wegweiser Behandlungsfehler" können Sie einen ersten Check machen, ob bei Ihnen möglicherweise ein Behandlungsfehler vorliegt, und mit unserem Team Kontakt aufnehmen.
Wegweiser BehandlungsfehlerEmpfehlungen von Expertinnen und Experten
Lassen Sie sich von unserem Team für Medizinrecht beraten. Besprechen Sie gemeinsam die weitere Vorgehensweise und informieren Sich sich über Ihre Rechte: Telefon 040-460 66 12-140, Montag bis Donnerstag 8 - 18 Uhr, Freitag 8 - 16 Uhr.
Wichtig: Behandlungsunterlagen anfordern
Wenn die TK Ihren Verdacht auf einen Behandlungs- oder Pflegefehler prüfen soll, fordern wir auf Ihren Wunsch hin die notwendigen Behandlungsunterlagen an. Dafür benötigen wir von Ihnen eine Schweigepflicht-Entbindung und eine Genehmigung zur Herausgabe von Behandlungsunterlagen. Das passende Formular senden wir Ihnen zu. Wir übernehmen dann den Schriftverkehr mit allen Ärzt:innen und Therapeut:innen.
Sie können die Behandlungsunterlagen aber auch selbst anfordern. Wir brauchen sämtliche medizinische Behandlungsunterlagen und Bilder, die im Zusammenhang mit der vermuteten fehlerhaften Behandlung von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten angefertigt wurden. Dazu zählen unter anderem die Patientenakte, Ergebnisse von Befunden und Labor-Ergebnissen, die Dokumentation der verabreichten Medikamente oder Röntgenbilder. Ein Musterschreiben und eine Vollständigkeitserklärung können Sie hier herunterladen:
Antrag auf Einsicht in Behandlungsunterlagen
Schreiben Sie Ihre Angaben zum Behandlungsverlauf auf!
Für die medizinische und juristische Bewertung ziehen wir außerdem Ihre Aussagen zum Behandlungsverlauf heran. Bitte notieren Sie Ihre Angaben formlos. Das Gedächtnisprotokoll sollte folgende Angaben enthalten:
- Wann, wo und von wem wurden Sie behandelt?
- Im Rahmen welcher Behandlung sind welcher behandelnden Person Ihrer Ansicht nach Fehler unterlaufen?
- Seit wann vermuten Sie einen Behandlungsfehler, und was war der Anlass für diese Vermutung?
- Welcher Gesundheitsschaden resultiert aus Ihrer Sicht aus dem Behandlungsfehler?
- Welche Beschwerden haben Sie aktuell noch?
- Sind Sie wegen dieser Beschwerden in ärztlicher Behandlung? Wenn ja, bei wem?
- Sind Sie im Besitz von Behandlungsunterlagen oder von Gutachten?
- Haben Sie bereits eine Anwältin oder einen Anwalt eingeschaltet? Wenn ja, notieren Sie bitte den Namen und die Adresse.
Warten Sie das Gutachten ab
Wenn uns alle Behandlungsunterlagen vorliegen, geben wir diese zur Begutachtung mit konkreten Fragestellungen, die sich auf Ihre individuelle Behandlung beziehen, an den Medizinischen Dienst (MD). Sie haben die Möglichkeit, eigene individuelle Fragen zu formulieren, die wir in unseren Gutachten-Auftrag aufnehmen. Der MD prüft die Vollständigkeit der medizinischen Unterlagen und erstellt eine medizinische Stellungnahme oder ein Gutachten. Dies dauert in der Regel sechs Monate.
Liegt das Ergebnis der gutachterlichen Bewertung des MD vor, wird es von unseren Fachleuten auf Vollständigkeit, Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit geprüft. Auffälligkeiten klären wir direkt mit dem MD und fordern gegebenenfalls eine Nachbesserung an.
Das Ergebnis der medizinischen Bewertung wird Ihnen zur Verfügung gestellt, und wir beraten Sie zur weiteren Vorgehensweise.
Wie kann ich meine Schadensersatzansprüche geltend machen?
Die Alternative: Prüfung durch eine Schlichtungsstelle
Sie können sich auch mit einem formlosen schriftlichen Antrag an eine Schlichtungsstelle der Landesärztekammer wenden. Sie unterstützen Sie bei der Überprüfung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Eine Übersicht der Schlichtungsstellen finden Sie hier:
- Schlichtungs- und Gutachterstellen bei ärztlicher Behandlung
- Schlichtungs- und Gutachterstellen bei zahnärztlicher Behandlung
Wichtig zu wissen: Die Bearbeitungszeit bis zum abschließenden Gutachten beträgt erfahrungsgemäß etwa 12 bis 18 Monate.