Informieren Sie sich über die einzelnen Schritte von der psychotherapeutischen Sprechstunde bis zur Genehmigung der Psychotherapie.

Weitere Details

Ihr Weg zur Psychotherapie: Psychotherapeutische Sprechstunde, probatorische Sitzungen, Antrag. Das Bild ist noch nicht vollständig geladen. Falls Sie dieses Bild drucken möchten, brechen Sie den Prozess ab und warten Sie, bis das Bild komplett geladen ist. Starten Sie dann den Druckprozess erneut.

Der erste Schritt: Die psychotherapeutische Sprechstunde

Vor einer weitergehenden psychotherapeutischen Behandlung müssen Sie  eine psychotherapeutischen Sprechstunde wahrnehmen. 

Sie wird von zugelassenen Psychotherapeut:innen angeboten. In der Sprechstunde kann die Therapeutin oder der Therapeut abklären, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und gegebenenfalls eine erste Diagnose stellen.

Sofern dabei eine psychische Erkrankung feststellt wird, die besonders dringend behandelt werden muss, kann er oder sie oder auch ein/e andere/r Therapeut/in mit freien Kapazitäten unmittelbar mit einer Akutbehandlung beginnen, die bei längerfristigem Behandlungsbedarf gegebenenfalls in eine Psychotherapie überführt werden kann.

Die TK bezahlt die Kosten für bis zu drei Sprechstunden (bei Kindern und Jugendlichen bis zu fünf Sprechstunden) und bis zu zwölf Stunden Akutbehandlung. Sie benötigen dafür keine ärztliche Überweisung und keine Genehmigung durch uns und legen einfach Ihre TK-Gesundheitskarte vor.

Akutbehandlung

Die Akutbehandlung soll akute psychische Krisen- und Ausnahmezustände durch geeignete psychotherapeutische Interventionen bessern. Deshalb soll die Akutbehandlung zeitnah im Anschluss an die Sprechstunde starten. Die Akutbehandlung ist nur auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik ausgerichtet. Sollte eine Akutbehandlung nicht ausreichen, kann sie in eine ambulante Psychotherapie überführt werden oder den Patienten für anderweitige Maßnahmen stabilisieren.   

Die Terminservicestelle: Termine innerhalb von vier Wochen

Sollten Sie auf der Suche nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde keine Therapeutin oder keinen Therapeuten finden, können Sie sich an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Die Terminservicestelle vermittelt Ihnen einen Sprechstundentermin innerhalb von vier Wochen in Ihrer Umgebung.

Auch für eine Akutbehandlung können Sie sich von der Terminservicestelle einen Termin vermitteln lassen - allerdings nur, wenn Ihnen im Rahmen der Sprechstunde eine Akutbehandlung vom Therapeuten oder von der Therapeutin empfohlen wird.

Die Terminservicestellen erreichen Sie rund um die Uhr bundesweit unter der Telefonnummer 116 117 oder online auf der Seite

www.eterminservice.de/terminservice

Probatorische Sitzungen

Die eigentliche Psychotherapie kann erst beginnen, nachdem Sie einige vorbereitende Sitzungen durchlaufen haben, die sogenannten probatorischen Sitzungen.

In diesen können Sie und die Therapeutin oder der Therapeut prüfen, ob Sie miteinander zurechtkommen und ob eine Psychotherapie das Richtige für Sie ist. Bis zu vier probatorische Sitzungen werden von der TK bezahlt. Mindestens zwei Sitzungen sind dabei verpflichtend. Sie benötigen dafür keine ärztliche Überweisung.

Während der probatorischen Sitzungen müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Therapie fortsetzen oder einen anderen Psychotherapeuten/eine andere Psychotherapeutin aufsuchen wollen. Möchten Sie noch einmal wechseln, machen Sie bei diesem Therapeuten oder dieser Therapeutin erneut mindestens zwei probatorische Sitzungen.

Ärztliche Untersuchung

Wenn Sie eine Psychotherapie bei einem Psychologischen Psychotherapeut:innen machen, ist nach den probatorischen Sitzungen eine körperliche ärztliche Untersuchung notwendig.

Sie soll sicherstellen, dass keine organische Erkrankung die Ursache für Ihr Leiden ist. Am Ende der Untersuchung wird der sogenannte Konsiliarbericht erstellt. Dieser wird zusammen mit den Antragsunterlagen bei der TK eingereicht.

Antrag und Genehmigung der Therapie

Den Therapieantrag  stellen Sie zusammen mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten. Die erforderlichen Unterlagen hat die Praxis vor Ort.  

Online können Sie eine Psychotherapie nicht beantragen. 

Bitte senden Sie oder Ihr Therapeut/Ihre Therapeutin die Unterlagen per Post an folgende Anschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):  

Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg

Bei Fragen zum Genehmigungsverfahren können Sie sich auch telefonisch an unser TK-ServiceTeam unter 0800 - 285 85 85 wenden. 

In bestimmten Fällen befragen wir zunächst noch einen qualifizierten Gutachter. Sind die Voraussetzungen für die Therapie erfüllt, senden wir die Genehmigung an Sie und an Ihren Therapeuten/Ihre Therapeutin.