Sollten Sie irgendwann einmal Zahnersatz benötigen, erhalten Sie einen höheren Zuschuss, wenn Sie die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrgenommen haben. Als Nachweis dient das Bonusheft, in das das Datum der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung eingetragen wird. 

Weitere Details

Bringen Sie das Heft jährlich zu Ihrer Vorsorgeuntersuchung bei Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt mit und lassen Sie sich die Untersuchungen darin bestätigen. Ist ein Heft voll, erhalten Sie in der Praxis ein neues. Bewahren Sie das alte gut auf, damit Sie es bei Bedarf bei uns vorlegen können.

Regelmäßig bedeutet: 

  • bei Kindern ab zwölf Jahren eine Vorsorgeuntersuchung pro Kalender-Halbjahr. Das Bonusheft gilt auch nach dem 18. Geburtstag weiter.
  • bei Erwachsenen mindestens eine Vorsorgeuntersuchung pro Kalenderjahr. Dies gilt auch, wenn Sie eine Totalprothese tragen.

Zwischen den Untersuchungen muss ein Abstand von mindestens vier Monaten liegen. Die Bestätigung nimmt die Praxis vor. Dort erhalten Sie auch das Zahnbonusheft.

Neu: Das elektronische Zahnbonusheft

Ab 2022 kann in der elektronischen Patientenakte TK-Safe auch ein digitales Zahn-Bonusheft gespeichert werden. Alle bisherigen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen können mit einem einzigen Eintrag von der Zahnärztin oder dem Zahnarzt dokumentiert werden, sofern sie lückenlos, das heißt mindestens einmal jährlich erfolgten. Das gilt auch für die Untersuchungen, die bisher im Papierheft noch nicht eingetragen waren. Die Nutzung des E-Zahnbonusheftes ist freiwillig. 

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So übertragen Sie das Zahnbonusheft in TK-Safe

Wichtig: Das Zahnbonusheft brauchen Sie, wenn Sie künftig Zahnersatz benötigen. Nicht zu verwechseln ist dies mit dem TK-Bonusprogramm. Hier tragen Sie Ihren Besuch in der zahnärztlichen Praxis einfach online ein. 

Ihr Vorteil: Höherer Zuschuss bei Zahnersatz

Waren Sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Behandlung bei den regelmäßigen Untersuchungen? Dann erhöht sich der Festzuschuss auf 70 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Wenn Sie zehn Jahre regelmäßig bei der Vorsorge waren, sind es 75 Prozent. Das laufende Jahr der Behandlung wird dabei nicht mitgezählt.