Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf bis zu zehn Tage unbezahlte Freistellung, wenn Sie einen nahen Angehörigen pflegen. Das Pflegeunterstützungsgeld soll Ihren Verdienstausfall während der kurzfristigen Arbeitsverhinderung zumindest teilweise ausgleichen.
Weitere Details
Voraussetzungen
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bescheinigt Ihnen schriftlich, dass
- in Ihrer Familie eine akute Pflegesituation eingetreten ist, die Ihre Unterstützung erforderlich macht und
- Ihr naher Angehöriger (voraussichtlich) pflegebedürftig ist (mindestens Pflegegrad 1).
Pflegeunterstützungsgeld beantragen
Nehmen Sie bitte so schnell wie möglich Kontakt zur Pflegekasse Ihres nahen Angehörigen auf. Ist dieser oder diese TK-versichert, rufen Sie uns für den Antrag unter 040 - 460 66 16 00 an, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.
Das Pflegeunterstützungsgeld kann auch auf mehrere Personen aufgeteilt werden. Insgesamt ist der Anspruch allerdings auf zehn Arbeitstage begrenzt.