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Werden meine Doku­mente und Berech­ti­gungen über­nom­men?

Sobald die neue ePA im Januar 2025 zur Verfügung steht, können Sie beim ersten Aufruf über die TK-App die Übertragung Ihrer bisherigen Inhalte starten. Diese Funktion steht Ihnen bis Jahresende 2025 zur Verfügung.

Die vorhandenen Dokumente werden in die neue ePA übertragen. Bitte beachten Sie dabei die zulässigen Dateiformate:

  • .pdf und .txt
  • .jpg, .jpeg, .png und .tiff

Dateien in den genannten Bildformaten werden bei der Übertragung automatisch in PDF/A konvertiert. Word- oder Excel- Dateien und alle Dokumente, die nicht den genannten Dateiformaten entsprechen, gehen bei der Übertragung verloren. Auch passwortgeschützte Dateien können nicht importiert werden. Bitte prüfen und sichern Sie daher Ihre Dokumente bis zum Jahresende 2024.

Beachten Sie zu vergebenen Berechtigungen: Mit Ausnahme der ePA-Vertretungen werden die von Ihnen vergebenen Berechtigungen grundsätzlich nicht in die neue ePA übernommen. Dadurch sind Dokumente, beispielsweise Ihre Abrechnungsdaten der Krankenkasse, in der neuen ePA ab Start zunächst ausschließlich für Sie und Ihre Vertretungen sichtbar. Wird Ihre Gesundheitskarte im Rahmen einer Behandlung genutzt, erhalten Institutionen (Praxen, Apotheken, etc.) Zugriff auf Ihre Dokumente. Außerdem können Sie Berechtigungen in TK-Safe unabhängig von einer Behandlung vergeben. Einzelne Dokumente können Sie vor allen Institutionen verbergen. Dokumente, die Sie in Ihrer bisherigen ePA vor sämtlichen Institutionen verborgen haben, bleiben dies auch weiterhin.
Wichtig: Es ist mit Start der neuen ePA nicht mehr möglich, einzelnen Institutionen Zugriff auf einzelne Dokumente zu entziehen. Haben Sie in Ihrer ePA ein Dokument explizit vor einem Arzt verborgen, können Sie das Dokument in Zukunft entweder vor allen Institutionen verbergen oder dem Arzt den kompletten Zugriff auf Ihre ePA verwehren.