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Startseite Immer besser - für dich. Gib Hautkrebs keine Chance!
Gib Hautkrebs keine Chance! Ein Hautkrebs-Screening dauert nur wenige Minuten, kann im Ernstfall aber Leben retten. Bist du bei der TK versichert, dann kannst du schon ab dem 20. Lebensjahr damit starten - in manchen Bundesländern sogar noch früher.  
Hautkrebs ist ein Problem von alten Menschen? Leider nein! Auch in jungen Jahren kann es vorkommen, dass verdächtige Hautstellen auftauchen. Und dann gilt: Je früher sie entdeckt werden, desto besser und schonender kann man reagieren. Aus dem Grund kannst du bei der TK schon früh regelmäßig deine Haut screenen lassen.Ab wann darf ich zum Hautkrebs-Screening?Generell gilt: Alle TK-Versicherten ab dem 20. Lebensjahr dürfen alle zwei Jahre ein Screening in Anspruch nehmen. In vielen Bundesländern und Regionen sogar schon früher.Eine Übersicht findest du hier:
Baden-Württemberg
Für TK-Versicherte in Baden-Württemberg gibt es für die Kostenübernahme eines Hautkrebs-Screenings keine Altersbeschränkung.
Hamburg
In Hamburg ist ein Screening für TK-Versicherte schon ab dem Alter von 15 Jahren möglich.
Hessen
TK-Versicherte in Hessen können ab 18 Jahren ein Hautkrebs-Screening durchführen lassen.
Niedersachsen
In Niedersachsen ist ein Screening für TK-Versicherte ab dem Alter von 18 Jahren möglich.
Nordrhein-Westfalen
Ein Hautkrebs-Screening ist für TK-Versicherte in der Region Nordrhein ab dem Alter von 20 Jahren möglich, in der Region Westfalen-Lippe ab dem Alter von 15 Jahren.
Sachsen
TK-Versicherte in Sachsen können ab 15 Jahren ein Hautkrebs-Screening durchführen lassen.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gilt die gesetzliche Regelung mit dem Anspruch ab einem Alter von 35 Jahren. Versicherte ab dem Alter von 20 Jahren sollten sich vorab an die TK wenden.
Schleswig-Holstein
Für TK-Versicherte in Schleswig-Holstein gibt es beim Hautkrebs-Screening keine Altersbeschränkung.
Thüringen
In Thüringen ist ein Screening für TK-Versicherte bereits ab 15 Jahren möglich.
Welche Regelung gilt, entscheidet dabei nicht dein eigener Wohnort, sondern der Sitz des Arztes.Wie läuft so ein Hautkrebs-Screening ab?
Während der Untersuchung sucht der Arzt oder die Ärztin deinen Körper nach auffälligen Stellen ab. Und zwar nicht nur Arme, Beine und den Rumpf, sondern auch die Kopfhaut, die Lippen, das Zahnfleisch, die Genitalien sowie die Fußsohlen. Hautkrebs kann nämlich an allen Stellen der Haut auftreten. Insbesondere das gefährliche schwarze Melanom entwickelt sich manchmal an versteckten Körperstellen, zum Beispiel zwischen den Zehen oder unter dem Fingernagel.Nach wenigen Minuten heißt es dann in der Regel: Daumen hoch. Und falls doch eine auffällige Stelle gefunden wurde, wird eine Gewebeprobe entnommen und unter dem Mikroskop untersucht. Bestätigt sich der Verdacht, empfiehlt der Arzt oder die Ärztin in der Regel, die erkrankten Teile der Haut operativ zu entfernen. Mehr Einzelheiten zur Untersuchung findest du hier .Wie finde ich den richtigen Arzt?Nicht jeder Hautarzt oder jede Hautärztin ist berechtigt, die Untersuchung über die Versichertenkarte abzurechnen. Eine Liste von lizensierten Partnerinnen und Partnern findest du hier. Auch Hausärztinnen und -ärzte sind in Einzelfällen zu einer Voruntersuchung berechtigt. Am besten erkundigst du dich im Vorfeld.  
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