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Informationspflicht für Arbeitgeber bei Drittstaatsangehörigen
Seit dem 1. Januar 2026 müssen Arbeitgeber neu eingestellte Drittstaatsangehörige auf das Beratungsangebot "Faire Integration" hinweisen.
Was ist "Faire Integration"?"Faire Integration" ist ein bundesweites, kostenloses und mehrsprachiges Beratungsangebot. Es richtet sich an Drittstaatsangehörige, die in Deutschland arbeiten möchten oder bereits hier sind. Das Angebot vermittelt Wissen über:Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer:inArbeits- und sozialrechtliche GrundlagenPflichten von ArbeitgebernFür wen gilt die Informationspflicht?Die Pflicht nach dem Aufenthaltsgesetz (§ 45c AufenthG) gilt, wenn diese Punkte zutreffen:Sie sind Arbeitgeber in Deutschland.Sie schließen einen Arbeitsvertrag mit Drittstaatsangehörigen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben.Der Beschäftigungsort ist Deutschland.Was müssen Arbeitgeber tun?Weisen Sie Ihre Beschäftigten spätestens am 1. Arbeitstagschriftlich (z. B. per Mail, Vertragsanlage oder Brief) auf das Beratungsangebot hin.Erwähnen Sie den Anspruch auf eine kostenlose Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Themen nach § 45b Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG ("Faire Integration").Nennen Sie die Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle.
Praxis-Tipp: Nutzen Sie die fertige Anlagevon Faire Integration. Diese gibt es auf Deutsch, Arabisch, Englisch, Türkisch, Ukrainisch und Russisch.
Welche Beratungsthemen gibt es bei "Faire Integration"?Das Angebot deckt diese Themen ab:Arbeitsvertrag, Lohn und MindestlohnArbeitszeit, Urlaub, KrankheitAbmahnung, KündigungLeiharbeit, SaisonarbeitSozialversicherungen (Kranken-, Renten-, Unfallversicherung)Rechte und Pflichten von Beschäftigten und Arbeitgebern
Wichtig: Ihre Pflicht umfasst nur den Hinweis - die Beratung selbst ist freiwillig.
Konsequenzen bei NichteinhaltungNoch sind keine konkreten Sanktionen bei Missachtung der Pflicht bekannt.Ein konkreter Hinweis schützt jedoch Mitarbeitende und Unternehmen vor Risiken.Praxistipps Nutzen Sie ein standardisiertes Merkblatt.Lassen Sie sich den Empfang Ihrer Information schriftlich bestätigen.Hinterlegen Sie die Unterlagen in der Personalakte.
Lesetipp: Merkblatt für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von "Faire Integration".
Sie beschäftigen EU-Angehörige?Für EU-Bürger:innen gibt es das Informationsangebot "Faire Mobilität" - mit Beratung in der Herkunftssprache.Weitere Infos Brauchen Drittstaatsangehörige eine A1-Bescheinigung?
Faire Integration; Bundesagentur für Arbeit; IHK Frankfurt am Main; Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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