Arbeitgeber erhalten die Daten so zurück, wie es in ihrem (Entgeltabrechnungs-)Programm oder in der Ausfüllhilfe festgelegt ist. Die Rückmeldung der TK erfolgt von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:30 Uhr bis 20:30 Uhr stündlich.
Weitere Details
Im Datenaustauschverfahren eAU ist festgelegt, dass die Daten in der Regel unverzüglich zu übermitteln sind, jedoch spätestens am auf die Anfrage folgenden Werktag. Samstage gelten nicht als Werktage.
Wenn Sie sv.net nutzen, erhalten Sie per E-Mail eine Information darüber, dass eine Rückmeldung zum Abholen bereitliegt. Weitere Informationen zum Verfahren bei sv.net können Sie auf der Seite der ITSG nachlesen.
Erklärfilm: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)