Arbeitgeber erhalten die Daten so zurück, wie es in ihrem (Entgeltabrechnungs-)Programm oder in der Ausfüllhilfe festgelegt ist. Die Rückmeldung der TK erfolgt von Montag bis Freitag in der Zeit von 6:30 Uhr bis 20:30 Uhr stündlich.

Weitere Details

Im Datenaustauschverfahren eAU ist festgelegt, dass die Daten in der Regel unverzüglich zu übermitteln sind, jedoch spätestens am auf die Anfrage folgenden Werktag. Samstage gelten nicht als Werktage.

Hinweis zum SV-Meldeportal

Wenn Sie das SV-Meldeportal nutzen, erhalten Sie per Mail eine Information darüber, dass eine Rückmeldung zum Abholen bereitliegt. Die Mail weist außerdem darauf hin, dass Rückmeldungen - sofern der Onlinespeicher nicht aktiviert ist - nach 30 Tagen gelöscht werden. Daher sollten Sie Rückmeldungen möglichst bald abrufen.

Erklär­film: Die elek­tro­ni­sche Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (eAU)

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