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Für privatversicherte Beschäftigte ist derzeit keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgesehen. In diesen Fällen müssen Ihnen Ihre Beschäftigten weiterhin die Krankmeldung in Papierform selbst vorlegen.

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Arbeitsunfähigkeit bei einem Privatarzt oder im Ausland

Wurde Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitsunfähigkeit z.B. von einem Privatarzt in Deutschland oder einer Ärztin im Ausland attestiert, kann dennoch eine Abfrage erfolgen.

Es kann allerdings über das eAU-Verfahren lediglich bestätigt werden, dass ein Nachweis vorliegt. Um den konkreten Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit zu erfahren, müssen Ihre Beschäftigten weiterhin eine Bescheinigung vorlegen.