Hat ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitgeber - z.B. einen Hauptjob bei einem Arbeitgeber und zusätzlich einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber -, ist jeder Arbeitgeber zur Abfrage der AU-Daten berechtigt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Details

Diese Voraussetzungen müssen beide erfüllt sein:

  • Für die anzufragenden Zeiträume ist der Arbeitnehmer beim anfragenden Arbeitgeber beschäftigt.
  • Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorab mitgeteilt.

Die Abfrage erfolgt bei der Krankenkasse, bei der der Beschäftigte für die relevanten Zeiten versichert ist.