Hat ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitgeber - z.B. einen Hauptjob bei einem Arbeitgeber und zusätzlich einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber -, ist jeder Arbeitgeber zur Abfrage der AU-Daten berechtigt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Weitere Details

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Für die anzufragenden Zeiträume besteht ein Beschäftigungsverhältnis des Arbeitnehmers bei dem anfragenden Arbeitgeber und
  • der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die abzurufende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorab mitgeteilt.

Die Abfrage erfolgt bei der Krankenkasse, bei der die Versicherung zum anzufragenden Zeitpunkt besteht.