Als Arbeitgeber geben geben Sie den Beginn des Zeitraums an: Bei einer Neuerkrankung ist dies der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit. Bei einer fortdauernden AU ist dies der erste Tag nach dem bisher attestierten Ende der Arbeitsunfähigkeit.

Weitere Details

Beispiel zur AU-Datenabfrage

Eine Beschäftigte meldet ihrem Arbeitgeber, dass sie ab 15. Januar 2024 bis auf Weiteres arbeitsunfähig erkrankt ist.

Der TK liegen folgende eAU-Daten vom Arzt vor:

  • Die Erstbescheinigung wurde ausgestellt vom 15.01.2024 bis 20.01.2024.
  • Die Folgebescheinigung gilt bis zum 31.01.2024.

Der Arbeitgeber fragt die Arbeitsunfähigkeitsdaten bei der TK an:

1. Anfrage des Arbeitgebers (Neuerkrankung): AU ab 15.01.2024. Rückmeldung der TK: AU von 15.01.2024, AU bis 20.01.2024.

2. Anfrage des Arbeitgebers (fortdauernde AU): AU ab 21.01.2024. Rückmeldung der TK: AU von 15.01.2024 (oder leer), AU bis 31.01.2024.

Erklär­film: Die elek­tro­ni­sche Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (eAU)

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