Arbeitgeber geben bei ihrer Abfrage den Beginn des Zeitraums an, auf den sich die Anfrage bezieht: Bei einer Neuerkrankung ist dies der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber. Bei einer fortdauernden AU ist das der erste Tag nach dem bisher attestierten Ende der Arbeitsunfähigkeit.
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Beispiel zur AU-Datenabfrage
Ein Beschäftigter meldet seinem Arbeitgeber, dass er ab 15. Januar 2022 bis auf Weiteres arbeitsunfähig erkrankt ist. Der TK liegen folgende eAU-Daten vom Arzt vor:
- Die Erstbescheinigung wurde ausgestellt vom 15.01.2022 bis 20.01.2022.
- Die Folgebescheinigung gilt bis zum 31.01.2022.
1. Anfrage des Arbeitgebers (Neuerkrankung): AU ab 15.01.2022. Rückmeldung der TK: AU von 15.01.2022, AU bis 20.01.2022.
2. Anfrage des Arbeitgebers (fortdauernde AU): AU ab 21.01.2022. Rückmeldung der TK: AU von 15.01.2022 (oder leer), AU bis 31.01.2022.
Erklärfilm: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)