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Startseite Sozialversicherung Meldeverfahren DTA eAU: Datenaustausch eAU Welchen Zeitraum geben Arbeitgeber in der AU-Datenabfrage an?
Welchen Zeitraum geben Arbeitgeber in der AU-Datenabfrage an? Bei einer Neuerkrankung gilt: Geben Sie den ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an. Ihr Arbeitnehmer sollte Ihnen diesen mitgeteilt haben. Bei einer Folgeerkrankung geben Sie als AU_ab_AG-Datum den Tag nach dem von der Krankenkasse bescheinigten AU-Ende an.
Beispiel zur AU-DatenabfrageEine Beschäftigte meldet ihrem Arbeitgeber, dass sie vom 15. Januar 2024 bis 20. Januar 2024 arbeitsunfähig erkrankt ist.Der TK liegen folgende eAU-Daten vom Arzt vor:Die Erstbescheinigung wurde ausgestellt vom 15.01.2024 bis 20.01.2024.Die Folgebescheinigung gilt bis zum 31.01.2024.Der Arbeitgeber fragt die Arbeitsunfähigkeitsdaten bei der TK an:1. Anfrage des Arbeitgebers (Neuerkrankung): AU ab 15.01.2024. Rückmeldung der TK: AU von 15.01.2024, AU bis 20.01.2024.2. Anfrage des Arbeitgebers (Folgeerkrankung): AU ab 21.01.2024. Rückmeldung der TK: AU von 15.01.2024 (oder leer), AU bis 31.01.2024. Erklärfilm: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
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