Nein, im Rahmen des AU-Daten-Abrufs werden keine Hinweise zur Anrechenbarkeit eventueller Vorerkrankungen übermittelt. Das Vorerkrankungsverfahren bleibt in der aktuellen Form im Datenaustausch Entgeltersatzleistungen bestehen.

Weitere Details

Weitere Informationen zur Vorerkrankungsanfragen und zum Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) finden Sie in unseren FAQ zu den Meldeverfahren .