Nein, im Rahmen des AU-Daten-Abrufs werden keine Hinweise zur Anrechenbarkeit eventueller Vorerkrankungen übermittelt. Das Vorerkrankungsverfahren bleibt in der aktuellen Form im Datenaustausch Entgeltersatzleistungen bestehen.

Weitere Details

Datenabruf und Vorerkrankungsanfragen

Wie Sie als Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsdaten und Vorerkrankungszeiten abrufen können, finden Sie in unseren FAQ-Sammlungen zum Datenaustausch Entgeltersatzleistung  (DTA EEL) und zum Datenaustausch eAU .

Hinweis zu Vorerkrankungsanfragen

Bitte beachten Sie: Wir dürfen Ihnen per Telefon keine Auskünfte über Vorerkrankungen geben. Bitte nutzen Sie stattdessen den DTA EEL mit Abgabegrund 41.