Firmenkunden
Kontakt
Startseite Sozialversicherung Meldeverfahren DTA eAU: Datenaustausch eAU Wie erfahren Arbeitgeber, ob ein Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt?
Wie erfahren Arbeitgeber, ob ein Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt? Steht die Krankmeldung im Zusammenhang mit einem Wege- oder Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit und ist dieses der Ärztin/dem Arzt bekannt, gibt sie/er dies in der eAU an. Dem Arbeitgeber wird diese Information somit bei der Abfrage der eAU-Daten mit übermittelt.
Bescheinigungen für Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten werden seit 2023 digital an die Krankenkasse gemeldet. Die Krankenkasse kann die Daten an die zuständige Berufsgenossenschaft weiterleiten.
Wir nutzen Cookies Privatsphäre-Einstellungen
Ihre Eingaben werden zurückgesetzt in Minuten Sie haben länger keine Aktion durchgeführt. Zu Ihrer Sicherheit werden die von Ihnen eingegebenen Daten in Kürze gelöscht.