Für den Abruf der AU-Daten bei der Krankenkasse muss der "Datenaustausch eAU" eingesetzt werden. Daher sollten Sie darauf achten, dass Ihr Softwarehersteller das Entgeltabrechnungsprogramm spätestens bis 1. Januar 2023 (Beginn der Teilnahmepflicht für Arbeitgeber) mit einer entsprechenden Schnittstelle ausstattet. Sie können die AU-Daten auch über eine Ausfüllhilfe wie sv.net abrufen.

Weitere Details

Weitere Informationen zum AU-Daten-Abruf der Arbeitgeber finden Sie hier: 

Was ist die eAU? Unser Erklärfilm gibt Ihnen einen Überblick über das neue Verfahren

Erklär­film: Die elek­tro­ni­sche Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (eAU)

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