Für den Abruf der AU-Daten bei der Krankenkasse muss der "Datenaustausch eAU" eingesetzt werden. Daher sollten Sie darauf achten, dass Ihr Softwarehersteller das Entgeltabrechnungsprogramm spätestens bis 1. Januar 2023 (Beginn der Teilnahmepflicht für Arbeitgeber) mit einer entsprechenden Schnittstelle ausstattet. Sie können die AU-Daten auch über eine Ausfüllhilfe wie sv.net abrufen.
Weitere Details
Weitere Informationen zum AU-Daten-Abruf der Arbeitgeber finden Sie hier:
- Eine Zusammenfassung im Artikel " Online-Datenabruf der eAU seit 2023 - das Wichtigste auf einen Blick "
- Verfahrensbeschreibung und Grundsätze auf der Seite des GKV-Spitzenverbands unter "Arbeitgeberverfahren eAU".
Was ist die eAU? Unser Erklärfilm gibt Ihnen einen Überblick über das neue Verfahren
Erklärfilm: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)