Jede AU-Bescheinigung muss separat bei der Krankenkasse abgerufen werden, da für jeden Abruf eine Berechtigung vorliegen muss. Als Berechtigung gilt, wenn Ihr Mitarbeiter Sie über die Arbeitsunfähigkeit informiert hat und wenn er in den angefragten Zeiträumen bei Ihnen beschäftigt ist.

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Kein Pauschalabruf möglich

Es ist nicht zulässig, pauschal von allen Beschäftigten oder täglich Erkrankungsdaten von der Krankenkasse abzurufen.