Jede AU-Bescheinigung muss separat abgerufen werden, da für den Abruf bei der Krankenkasse eine Berechtigung vorliegen muss. Dies ist der Fall, wenn Ihr Mitarbeiter Sie über die abzurufende Arbeitsunfähigkeit informiert hat und in den angefragten Zeiträumen bei Ihnen beschäftigt ist.
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Es ist nicht zulässig, pauschal von allen Beschäftigten oder täglich Erkrankungsdaten von der Krankenkasse abzurufen.