Möglicherweise erfolgte die Anfrage zu früh, also bevor die AU-Meldedaten bei der TK eingehen konnten. Die zur Anfrage passenden AU-Daten übermittelt die TK unaufgefordert, sofern sie innerhalb von 14 Tagen bei ihr eingehen. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bei fehlenden AU-Daten bitte an Ihren Arbeitnehmer.

Weitere Details

Bekommen Arbeitgeber von der TK die Rückmeldung, dass zum angefragten Zeitpunkt keine passenden AU-Meldedaten - wie eine AU-Bescheinigung, eine eAU oder ein stationärer Krankenhausaufenthalt - vorliegen, stellt dies eine Zwischennachricht dar. Gehen innerhalb von 14 Tagen passende AU-Meldedaten bei uns ein, übermitteln wir diese ohne erneute Anfrage.

Dabei ist zu beachten, dass die TK nicht alle Arten von AU-Meldedaten für Arbeitgeber bereitstellen kann: Z.B. darf die TK keine privatärztlich attestierten oder im Ausland ausgestellten AU-Bescheinigungen an Arbeitgeber übermitteln.