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Reisen Mitarbeitende geschäftlich im Inland oder Ausland, entstehen Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Durch Pauschalen erstatten Sie die Kosten einfach und zeitsparend, denn Sie müssen nicht jeden Beleg einzeln prüfen.

Auslandsreisen: Die wichtigsten Änderungen

Die meisten Verpflegungspauschalen steigen, um höhere Kosten auszugleichen.

Nur wenige Länder behalten ihre Tagessätze bei - so z. B. Australien (Canberra), Finnland, Kanada (Vancouver), Norwegen und die USA (Atlanta).

Steigende Verpflegungspauschalen (Beispiele)
Land/OrtNeu 2026
(EUR)
Steigerung
(EUR
China (Hongkong)83+ 12
Estland 125+ 40 
Irland 64 + 6 
Niederlande 58 + 11
Schweiz (Genf) 70 + 4
USA (Atlanta)77 + 3

 

Sinkende Verpflegungspauschalen (Beispiele):
Land/OrtNeu 2026
(EUR)
Gesenkt
(EUR
Bulgarien 109- 6
Mexiko40- 8 
Namibia28- 2
Nepal33- 3
Russland (Moskau)30- 2
Steigende Übernachtungspauschalen (Beispiele):
Land/OrtNeu 2026
(EUR)
Steigerung
(EUR
Albanien 116+ 4
Bosnien und Herzegowina 109 + 30
China (Hongkong) 209+ 40 
Irland 164 + 35 
Niederlande 167 + 45 

Tipp: Übernachtungspauschalen gelten immer unabhängig von den tatsächlichen Kosten - egal ob das Hotel günstiger oder teurer war. Sie sind vollständig steuerfrei erstattbar und decken den pauschalen Bedarf ab.  

Regelungen Grenzübertritten und mehrtägigen Reisen 

Bei Reisen durch mehrere Länder oder mit Grenzübertritten zählen klare Regeln: 

  • 1-Tages-Reise ins Ausland: Es gilt die Pauschale des letzten Tätigkeitsorts im Ausland.
  • Anreise/Abreise ohne Tätigkeit: Die Pauschale des Ortes gilt, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wurde.
  • Zwischentage: Es gilt die Pauschale des Ortes, der vor 24 Uhr erreicht wurde.
  • Direkt aufeinanderfolgende Reisen: Für den Rückreisetag gilt nur die höhere Verpflegungspauschale.

Wichtig: Dokumentieren Sie Uhrzeiten und Orte - das schützt bei Prüfungen. 

Im Inland bleibt (fast) alles beim Alten

Für Dienstreisen innerhalb Deutschlands bleiben die Pauschalen gültig:

  • 14 EUR bei Abwesenheit über 8 Stunden
  • 28 EUR für volle 24 Stunden
  • Übernachtung: 20 Euro
  • Kilometerpauschale (Dienstreisen mit privatem Pkw): 0,30 Euro pro km
  • 9 EUR Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer:innen pro Kalendertag
  • Kilometerpauschale (Dienstreisen mit privatem Pkw): 0,30 Euro pro km

Alles Wichtige über Reisekosten bei Dienstreisen innerhalb Deutschlands - von Tagespauschalen bis zu Übernachtungskosten - finden Sie bei TK-Lex .

Welche Auswirkungen die neue Entfernungspauschale auf die Entgeltabrechnung hat, erfahren Sie hier: TK-Lex

Mehr Infos

  • BMF-Schreiben Reisekosten 2026: Vollständige Liste aller Pauschalen (offizielle BMF-Übersicht mit allen Ländern).
  • Reisekosten im Inland: Mustervorlagen, Rechtsgrundlagen, passende BAG-Urteile und ein praktisches Glossar finden Sie bei TK-Lex .