A1-Antrag abgelehnt: So vermeiden Sie Ablehnungsgrund 10
Wurde Ihr A1-Antrag mit dem Grund 10 wegen "unzuständiger Stelle" abgelehnt? Keine Sorge: Meistens stecken nur kleine Abweichungen bei den Angaben dahinter. Mit ein paar gezielten Checks können Sie diesen Ablehnungsgrund vermeiden.
Was bedeutet der Ablehnungsgrund 10?
Der offizielle Fehlertext für den Ablehnungsgrund 10 beim A1-Antrag ist Beantragung bei einer unzuständigen Stelle.
Das bedeutet: Grund 10 weist Sie darauf hin, dass der Antrag beim falschen Sozialversicherungsträger eingegangen ist.
In der Regel stecken dahinter diese 3 Fehler:
- PKV/GKV-Verwechslung: Im Antrag wurde die falsche Versicherungsart ausgewählt.
- Falsche Krankenkasse: Die Person ist gesetzlich versichert, es wurde aber die falsche gesetzliche Krankenkasse angegeben.
- Kleine Tippfehler: Ein Klassiker ist der Zahlendreher in der Rentenversicherungsnummer oder es wurde ein anderer Name angegeben, als beim Sozialversicherungsträger hinterlegt ist. Manchmal sind die Angaben zur beschäftigten Person auch einfach nur unvollständig.
Ablehnungsgrund 10 im SV-Meldeportal vermeiden - so geht's
Beim Antrag sind vor allem diese beiden Punkte entscheidend:
- richtige Auswahl der Versicherungsart
- vollständige und korrekte persönliche Angaben zur beschäftigten Person
1. Schritt: Richtige Versicherungsart auswählen
Im SV-Meldeportal wählen Sie im Abschnitt Zuständigkeit Krankenkasse/Rentenversicherung/Berufsständische Versorgungseinrichtung die passende Versicherungsart der beschäftigten Person aus.
Das Portal leitet Ihren Antrag dann an die zuständige Stelle weiter - entweder zu einer gesetzlichen Krankenkasse, zur Rentenversicherung oder zur berufsständischen Versorgungseinrichtung.
| Versicherung der beschäftigten Person | Zuständige Stelle für den A1-Antrag |
|---|---|
| Gesetzlich krankenversichert - pflichtversichert, freiwillig oder familienversichert | Zuständige gesetzliche Krankenkasse (z. B. TK) |
| Privat krankenversichert und nicht Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks | Deutsche Rentenversicherung (DRV) |
| Privat krankenversichert und Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks | Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (ABV) |
2. Schritt: Persönliche Angaben prüfen
Auch unvollständige oder unplausible Angaben zu Ihren Beschäftigten können zu einer Ablehnung führen. Kontrollieren Sie deshalb vor dem Absenden, ob folgende Daten korrekt sind:
- Rentenversicherungsnummer
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
Wichtig: Bei gesetzlichen Versicherungen müssen Sie auch noch die Betriebsnummer der Krankenkasse angeben. Auch hier lohnt sich nochmal ein Check: Ist das die richtige Kasse?
TK-Betriebsnummer
Wenn Sie TK-Versicherte entsenden, brauchen Sie für den Antrag die TK-Betriebsnummer 15027365.
| To-do |
|---|
| 1. Passender Antrag ausgewählt (z. B. "A1-Antrag Entsendung")? |
| 2. Versicherungsart korrekt ausgewählt? |
| 3. Richtige Krankenkasse oder Sozialversicherungsträger ausgewählt? |
| 4. Rentenversicherungsnummer korrekt? |
| 5. Stimmen Name und Geburtsdatum mit SV-Daten überein? |
Mit diesen Prüfschritten stellen Sie sicher, dass Ihre A1-Anträge richtig zugeordnet werden.
Tipp: Prüfen Sie nach dem Antrag regelmäßig Ihr Postfach im SV-Meldeportal oder in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm. So wissen Sie schnell, ob Sie alles richtig gemacht haben oder ob Sie Ihre Angaben noch korrigieren müssen.
Was tun, wenn Sie einen Fehler entdecken?
Korrigieren Sie einfach die falschen Angaben und übermitteln Sie den Antrag bei bestehender Zuständigkeit noch einmal - so vermeiden Sie Ablehnungen und Verzögerungen im Antragsverfahren.
Was tun bei einer Ablehnung?
Prüfen Sie zuerst die im Antrag ausgewählte Versicherungsart. Danach kontrollieren Sie die persönlichen Angaben und schicken Sie den korrigierten Antrag an die zuständige Stelle.
Was gilt bei Entsendebescheinigungen?
Seit 2026 werden Entsendebescheinigungen für Staaten mit einem Sozialversicherungsabkommen auch elektronisch über das SV-Meldeportal oder ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm beantragt.
Genau wie bei den A1-Anträgen können kleine Tippfehler oder eine falsche Zuständigkeit zu einer Ablehnung führen.
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