Geschäftsreisen: Warum Ihr Reisemanagement trotz EU-Reform flexibel bleibt
Das EU-Parlament hat die Pauschalreise-Richtlinie im März 2026 reformiert. Gute Nachricht für Sie: Geschäftsreisen sind weiterhin ausgenommen. Das gibt Ihnen Planungssicherheit und hält Ihre Prozesse flexibel.
Die neuen EU-Vorgaben stärken den Verbraucherschutz bei Pauschalreisen - und schaffen für Ihr Unternehmen gleichzeitig klare Vorteile: Sie profitieren von der Ausnahme für Geschäftsreisen.
So behalten Sie die volle Kontrolle, umgehen zusätzliche gesetzliche Anforderungen und gestalten Ihre Reiseprozesse weiterhin flexibel und effizient.
Wichtig für Sie: Geschäftsreisen ins Ausland gelten sozialversicherungsrechtlich in der Regel als Entsendung .
Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Artikel: Geschäftsreise und Entsendung - wo ist der Unterschied?
Warum wurde die Richtlinie angepasst?
Die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2015 wurde überarbeitet, weil vor allem die COVID-19-Pandemie Schwachstellen offengelegt hat - etwa bei Erstattungsregelungen.
Ziele der Reform:
- Klare und einheitliche Definition von Pauschalreisen
- Verbindliche Regeln für Gutscheine und Stornierungen
Die neuen Vorgaben richten sich gezielt an Verbraucher:innen. Für Unternehmen wären sie zu starr - deshalb bleiben Geschäftsreisen bewusst außen vor.
Wann greift die Ausnahme für Ihr Unternehmen?
Damit Ihre Geschäftsreisen von der Richtlinie ausgenommen sind, müssen diese Punkte erfüllt sein:
- Die Reise erfolgt aus beruflichen Gründen.
- Es besteht ein Rahmenvertrag: Sie organisieren die Reisen zentral über Ihr Unternehmen - etwa über ein Firmenkonto oder ein festes Reisebüro.
So weisen Sie klar nach: Es ist eine organisierte Geschäftsreise.
Diese Pflichten behalten Sie im Blick
Unabhängig von der Richtlinie bleiben Ihre Aufgaben klar:
- Beantragen Sie für Entsendungen in der EU eine A1-Bescheinigung .
- Sie müssen jederzeit wissen, wo sich Ihre Mitarbeitenden im Ausland aufhalten.
- Halten Sie die Mindestlohn- und Meldepflichten im Zielland konsequent ein.
Ausblick: So geht es weiter
Der Rat der Europäischen Union hat der Richtlinie bereits zugestimmt. Damit ist sie auf EU-Ebene beschlossen.
Die EU-Staaten haben jetzt 28 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Anschließend gilt eine Übergangsfrist von 6 Monaten. In Deutschland treten die neuen Regelungen voraussichtlich im Jahr 2029 in Kraft.
Gut zu wissen: An der Ausnahme für Geschäftsreisen ändert sich dadurch nichts.
Ihr nächster Schritt
Prüfen Sie jetzt Ihre Buchungsprozesse: Erfüllen Ihre Geschäftsreisen die Voraussetzungen für die Ausnahme? Dann profitieren Sie auch künftig von flexiblen Regelungen.
Praktische Unterstützung
Nutzen Sie unsere Checkliste, um alle wichtigen Punkte vorab strukturiert zu klären:
Gesund auf Reisen: Checkliste für Arbeitgeber (PDF, 77 kB)