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In der Sozialversicherung gibt es wichtige Rechengrößen, die Sie als Arbeitgeber benötigen, um die Sozialversicherungsbeiträge korrekt zu berechnen. Diese Werte werden jährlich an die Gehaltsentwicklung des vergangenen Jahres angepasst. Für die Festlegung der SV-Rechengrößen 2026 wurde die Lohn- und Gehaltsentwicklung des Jahres 2024 herangezogen.

Dazu das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in seiner Pressemitteilung vom 9. September 2025: "Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2026 zugrunde liegende Lohnentwicklung im Jahr 2024 (…) beträgt bundesweit 5,16 Prozent. Aufgrund der guten Lohnentwicklung im Jahr 2024 steigen alle Rechengrößen vergleichsweise stark."

Die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 wurde am 26. November 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit sind die Werte zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten.

Und das sind die Werte für das Jahr 2026:

Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)

Beitragsbemessungsgrenze2026 jährlich2026 monatlich2025 jährlich2025 monatlich
Kranken- und Pflegeversicherung69.750 Euro5.812,5066.150 Euro5.512,50 Euro
Arbeitslosen- und Rentenversicherung 101.400 Euro8.450 Euro96.600 Euro8.050 Euro
Knappschaftliche Rentenversicherung124.800 Euro10.400 Euro118.800 Euro9.900 Euro

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in der Kranken- und Pflegeversicherung  (Versicherungspflichtgrenze)

Jahresarbeitsentgeltgrenze2026 jährlich2026 monatlich2025 jährlich2025 monatlich
Allgemeine JAEG77.400 Euro6.450 Euro73.800 Euro6.150 Euro
Besondere JAEG69.750 Euro5.812,50 Euro66.150 Euro5.512,50 Euro

Bezugsgröße in der Sozialversicherung

Monatliche Bezugsgröße20262025
KV/PV/RV/ALV3.955 Euro3.745 Euro

Alle Werte für 2026 und vorherige Jahre im Überblick

Die Beitragstabelle für 2026 und die vorherigen Jahre sowie Antworten auf häufige Fragen rund um die SV-Werte finden Sie hier: