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Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz für die Krankenkassen liegt 2026 bei 2,9 Prozent. Diesen Wert hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschlossen und am 10. November 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit wird der amtliche Zusatzbeitragssatz um 0,4 Prozentpunkte erhöht: Aktuell (2025) liegt er bei 2,5 Prozent. 

Die Kassen bestimmen ihre Zusatzbeiträge individuell. Die TK liegt mit ihrem Zusatzbeitragssatz von 2,45 Prozent derzeit unter dem amtlichen Durchschnitt - viele Kassen liegen deutlich darüber. 

Wir gehen aktuell davon aus, dass der TK-Zusatzbeitragssatz 2026 weiterhin unter dem gesetzlich festgelegten Zusatzbeitragssatz und deutlich unter dem tatsächlich erhobenen Durchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen liegen wird. Die finale Entscheidung fällt auf der Verwaltungsratssitzung am 19. Dezember 2025. Wir bitten Sie daher noch um Geduld. 

Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz

Was ist das? 

Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz ist eine rechnerische Größe. Jedes Jahr bis Mitte Oktober schätzt ein Expertengremium für das folgende Kalenderjahr, wie hoch die Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesundheitsfonds voraussichtlich sein werden. Daraus resultiert eine Empfehlung für den gesetzlichen Zusatzbeitragssatz. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) legt anschließend die Höhe des gesetzlichen Zusatzbeitragssatzes fest. 

Wozu wird der gesetzliche Zusatzbeitragssatz gebraucht?

Der gesetzliche Zusatzbeitragssatz gilt für bestimmte Personengruppen , zum Beispiel für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis maximal 325 Euro.

Wie hoch ist der gesetzliche Zusatzbeitragssatz?

  • Im Jahr 2025 liegt er bei 2,5 Prozent
  • Im Jahr 2026 liegt er bei 2,9 Prozent

Gesetzlicher Zusatzbeitragssatz der vorherigen Jahre

  • 2024 lag er bei 1,7 Prozent (Bundesanzeiger v. 31.10.2023)
  • 2023 lag er bei 1,6 Prozent.
  • 2022 und 2021 betrug er 1,3 Prozent

TK-Zusatzbeitragssatz 2025

Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 2,45 Prozent. Der allgemeine bzw. ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,6 bzw. 14,0 Prozent. Daraus ergibt sich ein allgemeiner Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung bei der TK von 17,05 Prozent. 

Die TK liegt mit dem Zusatzbeitragssatz 2025 deutlich unter dem Durchschnitt, den die gesetzlichen Krankenkassen seit Januar 2025 erheben. Dieser liegt bei rund 2,9 Prozent. Denn die meisten Krankenkassen kommen mit dem gesetzlich festgelegten Zusatzbeitragssatz von aktuell 2,5 Prozent nicht aus und liegen darüber.