Ob ein Arbeitnehmer pflichtversichert ist oder ob er sich freiwillig krankenversichern kann, hängt vor allem davon ab, ob sein regelmäßiges Arbeitsentgelt höher oder niedriger ist als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt.

Weitere Details

Die Beiträge werden aus dem Arbeitsentgelt berechnet, maximal aus der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

In unserem FAQ-Bereich erfahren Sie mehr über die Jahresarbeitsentgeltgrenze  und die Beitragsbemessungsgrenzen .