Ob Beschäftigte pflichtversichert sind oder ob sich freiwillig krankenversichern können, hängt vor allem davon ab, ob ihr regelmäßiges Arbeitsentgelt höher oder niedriger ist als die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt.

Weitere Details

Die Beiträge werden aus dem Arbeitsentgelt berechnet, maximal aus der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG).

In unserem FAQ-Bereich erfahren Sie mehr über die Jahresarbeitsentgeltgrenze  und die Beitragsbemessungsgrenzen .