Bis auf wenige Ausnahmen können Mitarbeiter ihre Krankenkasse frei wählen. Übt der Mitarbeiter sein Wahlrecht nicht aus, müssen Sie den Beschäftigten bei der Krankenkasse anmelden, bei der er zuletzt versichert war.

Weitere Details

Gibt es keine "letzte Krankenkasse", weil der Mitarbeiter zum Beispiel aus einem anderen Land zugezogen ist, bestimmen Sie als Arbeitgeber die Krankenkasse.

Sie können Ihren Mitarbeiter bei der TK anmelden. Dies machen Sie über das normale Meldeverfahren. Damit die TK klären kann, ob eine Versicherung möglich ist, füllen Sie bitte den Fragebogen  Prüfung Kassenwahlrecht (PDF, 111 kB)  aus und senden ihn unterschrieben an die TK zurück.

Video zum Kassenwahlrecht

Alle Informationen zum neuen Kassenwahlrecht finden Sie auch in unserem Webinarmitschnitt (ca. 9 Minuten).

Kassen­wahl­recht ab 2021

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