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2026 sinkt die Abgabe für die Künstlersozialkasse um 0,1 Prozentpunkte und beträgt dann 4,9 Prozent (2025: 5 Prozent). Gleichzeitig wird die Melde-Bagatellgrenze auf 1.000 Euro angehoben - kleinere Zahlungen können daher meldefrei sein.

Weitere Details

Die Künstlersozialabgabe sinkt 2026 von 5,0 auf 4,9 Prozent. Für Unternehmen bedeutet das eine finanzielle Entlastung bei der Abgabe auf Zahlungen an selbstständige Künstler:innen und Publizist:innen. 

Gleichzeitig steigt 2026 die Bagatellgrenze für die Künstlersozialabgabe laut Bundesgesetzblatt (BGBL-Nr.: 323 vom 29.10.2024) auf 1.000 Euro pro Kalenderjahr.

Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber: 

  • Nur wenn die jährlichen Zahlungen an Künstler:innen oder Publizist:innen diesen Betrag überschreiten, müssen Sie die Abgabe entrichten und melden.
  • Wird die Bagatellgrenze überschritten, müssen Sie die Künstlersozialabgabe fristgerecht bis zum 31. März des Folgejahres melden und abführen  - so vermeiden Sie Bußgelder und Nachforderungen.

Tipp: Auf der Seite der Künstlersozialkasse finden Sie den Anmelde- und Erhebungsbogen für die Künstlersozialabgabe sowie ausführliche Hinweise zum Ausfüllen.

Mehr Infos

  • Rechtsgrundlage: 
    Die Rechtsgrundlage für die Künstlersozialabgabe finden Sie in der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026)
  • Hintergrundinfos und praxisnahe Tipps: 
    Mehr Infos zur Absenkung finden Sie in unserem Artikel Künstlersozialabgabe wird 2026 leicht abgesenkt

  • Fristen und FAQs zu Spezialfällen:
    Mehr Infos zur Abgabe finden Sie auf Seite der Künstlersozialkasse (KSK) und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).