Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung wurde vorübergehend gesenkt: Von 2020 bis 2022 lag er bei 2,4 Prozent. Die entsprechende Verordnung endet am 31. Dezember 2022, damit steigt der Beitragssatz ab dem 1. Januar 2023 auf 2,6 Prozent.