Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung wurde vorübergehend gesenkt: Von 2020 bis 2022 lag er bei 2,4 Prozent. Die entsprechende Verordnung endet am 31. Dezember 2022, damit steigt der Beitragssatz ab dem 1. Januar 2023 auf 2,6 Prozent.
Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung wurde vorübergehend gesenkt: Von 2020 bis 2022 lag er bei 2,4 Prozent. Die entsprechende Verordnung endet am 31. Dezember 2022, damit steigt der Beitragssatz ab dem 1. Januar 2023 auf 2,6 Prozent.