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2025 liegt der Beitragssatz für die U1 bei 2,4 % (Standard). Die weiteren Umlagesätze für die U1 richten sich nach der Höhe des gewählten Erstattungssatzes. Der Beitragssatz für die U2 beträgt 0,44 %. 

Weitere Details

Erstattungs- und Umlagesätze für die U1 (Arbeitsunfähigkeit) und U2 (Mutterschaft)
U1ErstattungssatzUmlagesatz 2025Umlagesatz 2024
 70 % (Standard)2,4 %2,2 %
 50 % (ermäßigt)1,7 %1,6 %
 80 % (erhöht)3,6 %3,4 %
U2ErstattungssatzUmlagesatz 2025Umlagesatz 2024
 100 %0,44 %0,44 %

Die Umlagesätze der vergangenen Jahre finden Sie in unserer  Übersicht .

Optimalen Erstattungssatz U1 ermitteln und Umlagebeitrag U1/U2 berechnen

Wir helfen Ihnen gern, den optimalen Erstattungssatz ( Arbeitshilfe in TK-Lex ) für Ihren Betrieb zu berechnen.

Für die Höhe der Beiträge können Sie den Umlagerechner U1/U2  nutzen.

Sie sind nicht sicher, ob Sie überhaupt umlagepflichtig sind? Mit unserer Arbeitshilfe können Sie dies ermitteln:  Feststellung Umlagepflicht U1 .

Wahlerklärung Umlagesatz

Wenn Sie den Erstattungssatz ändern möchten, nutzen Sie einfach unsere Wahlerklärung - Höhe des Erstattungsanspruchs (PDF, 782 kB) . Bitte beachten Sie, dass der Wechsel des Erstattungssatzes immer nur zum Jahresende bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrags möglich ist.

FAQ zur Entgeltfortzahlungsversicherung

Weitere Informationen zur Entgeltfortzahlungsversicherung finden Sie in unseren FAQ.