2025 liegt der Beitragssatz für die U1 bei 2,4 % (Standard). Die weiteren Umlagesätze für die U1 richten sich nach der Höhe des gewählten Erstattungssatzes. Der Beitragssatz für die U2 beträgt 0,44 %.
Weitere Details
U1 | Erstattungssatz | Umlagesatz 2025 | Umlagesatz 2024 |
---|---|---|---|
70 % (Standard) | 2,4 % | 2,2 % | |
50 % (ermäßigt) | 1,7 % | 1,6 % | |
80 % (erhöht) | 3,6 % | 3,4 % |
U2 | Erstattungssatz | Umlagesatz 2025 | Umlagesatz 2024 |
---|---|---|---|
100 % | 0,44 % | 0,44 % |
Die Umlagesätze der vergangenen Jahre finden Sie in unserer Übersicht .
Optimalen Erstattungssatz U1 ermitteln und Umlagebeitrag U1/U2 berechnen
Wir helfen Ihnen gern, den optimalen Erstattungssatz ( Arbeitshilfe in TK-Lex ) für Ihren Betrieb zu berechnen.
Für die Höhe der Beiträge können Sie den Umlagerechner U1/U2 nutzen.
Sie sind nicht sicher, ob Sie überhaupt umlagepflichtig sind? Mit unserer Arbeitshilfe können Sie dies ermitteln: Feststellung Umlagepflicht U1 .
Wahlerklärung Umlagesatz
Wenn Sie den Erstattungssatz ändern möchten, nutzen Sie einfach unsere Wahlerklärung - Höhe des Erstattungsanspruchs (PDF, 782 kB) . Bitte beachten Sie, dass der Wechsel des Erstattungssatzes immer nur zum Jahresende bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrags möglich ist.
FAQ zur Entgeltfortzahlungsversicherung
Weitere Informationen zur Entgeltfortzahlungsversicherung finden Sie in unseren FAQ.