Die Umlagesätze für die U1 richten sich nach der Höhe des gewählten Erstattungssatzes. 

Weitere Details

Erstattungs- und Umlagesätze für die U1 (Arbeitsunfähigkeit) und U2 (Mutterschaft)

U1

Erstattungssatz

Umlagesatz 2023 (gültig seit 01.10.2022)

Umlagesatz 01.10.2021 bis 30.09.2022

Umlagesatz 2021 (bis 30.09.2021)

Umlagesatz 2020

70 % (Standard)

2,60 %

1,60 %

2,20 %

2,00 %

50 % (ermäßigt)

1,70 %

0,90 %

1,40 %

1,30 %

80 % (erhöht)

4,10 %

2,60 %

3,40 %

3,10 %

U2

Erstattungssatz

Umlagesatz 2023 (gültig seit 01.10.2022)

Umlagesatz 01.10.2021 bis 30.09.2022

Umlagesatz 2021 (bis 30.09.2021)

Umlagesatz 2020

100 %

0,58 %

0,65 %

0,55 %

0,47 %

Die Umlagesätze der vergangenen Jahre finden Sie in unserer  Übersicht .

Optimalen Erstattungssatz U1 ermitteln und Umlagebeitrag U1/U2 berechnen

Wir helfen Ihnen gern, den optimalen Erstattungssatz für Ihren Betrieb zu berechnen. Sie können dazu auch den Online-Umlagerechner der TK nutzen. 

Wahlerklärung Umlagesatz

Wenn Sie den Erstattungssatz ändern möchten, nutzen Sie einfach unsere Wahlerklärung - Höhe des Erstattungsanspruchs (PDF, 782 kB) . Bitte beachten Sie, dass der Wechsel des Erstattungssatzes immer nur zum Jahresende bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrags möglich ist.

FAQ zur Entgeltfortzahlungsversicherung

Weitere Informationen zur Entgeltfortzahlungsversicherung finden Sie in unseren FAQ.