2025 ändert die TK die Beitragssätze für die U1. Der Beitragssatz für die U2 bleibt gleich. Die Umlagesätze für die U1 richten sich nach der Höhe des gewählten Erstattungssatzes.
Weitere Details
U1 | Erstattungssatz | Umlagesatz 2025 | Umlagesatz 2024 |
---|---|---|---|
70 % (Standard) | 2,4 % | 2,2 % | |
50 % (ermäßigt) | 1,7 % | 1,6 % | |
80 % (erhöht) | 3,6 % | 3,4 % |
U2 | Erstattungssatz | Umlagesatz 2025 | Umlagesatz 2024 |
---|---|---|---|
100 % | 0,44 % | 0,44 % |
Die Umlagesätze der vergangenen Jahre finden Sie in unserer Übersicht .
Optimalen Erstattungssatz U1 ermitteln und Umlagebeitrag U1/U2 berechnen
Wir helfen Ihnen gern, den optimalen Erstattungssatz ( Arbeitshilfe in TK-Lex ) für Ihren Betrieb zu berechnen.
Für die Höhe der Beiträge können Sie den Umlagerechner U1/U2 nutzen.
Sie sind nicht sicher, ob Sie überhaupt umlagepflichtig sind? Mit unserer Arbeitshilfe können Sie dies ermitteln: Feststellung Umlagepflicht U1 .
Wahlerklärung Umlagesatz
Wenn Sie den Erstattungssatz ändern möchten, nutzen Sie einfach unsere Wahlerklärung - Höhe des Erstattungsanspruchs (PDF, 782 kB) . Bitte beachten Sie, dass der Wechsel des Erstattungssatzes immer nur zum Jahresende bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrags möglich ist.
FAQ zur Entgeltfortzahlungsversicherung
Weitere Informationen zur Entgeltfortzahlungsversicherung finden Sie in unseren FAQ.