Die Umlagesätze für die U1 richten sich nach der Höhe des gewählten Erstattungssatzes. Im Jahr 2022 liegen diese zwischen 0,90 Prozent und 2,60 Prozent. Der Umlagesatz zur U2 beträgt 0,65 Prozent.
Weitere Details
U1 | Erstattungssatz | Umlagesatz 2022 (seit 01.10.2021) | Umlagesatz 2021 (bis 30.09.2021) | Umlagesatz 2020 |
---|---|---|---|---|
70 % (Standard) | 1,60 % | 2,20 % | 2,00 % | |
50 % (ermäßigt) | 0,90 % | 1,40 % | 1,30 % | |
80 % (erhöht) | 2,60 % | 3,40 % | 3,10 % |
U2 | Erstattungssatz | Umlagesatz 2022 (seit 01.10.2021) | Umlagesatz 2021 (bis 30.09.2021) | Umlagesatz 2020 |
---|---|---|---|---|
100 % | 0,65 % | 0,55 % | 0,47 % |
Die Umlagesätze der vergangenen Jahre finden Sie in unserer Übersicht .
Optimalen Erstattungssatz U1 ermitteln und Umlagebeitrag U1/U2 berechnen
Wir helfen Ihnen gern, den optimalen Erstattungssatz für Ihren Betrieb zu berechnen. Sie können dazu auch den Online-Umlagerechner der TK nutzen.
Der Vergleich lohnt sich. Denn die TK bietet bei der Entgeltfortzahlungsversicherung ein besonders günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis.
Wenn Sie den Erstattungssatz ändern möchten, nutzen Sie gern unser Formular. Weitere Informationen zur Entgeltfortzahlungsversicherung finden Sie in unseren FAQ .