Im Jahr 2024 betragen die allgemeinen Beiträge in der Sozialversicherung 14,6 Prozent in der Krankenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,4 Prozent in der Pflegeversicherung und 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung. Diese Beiträge werden vom Bruttolohn abgezogen.

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Beitragssätze seit 2024

In den folgenden Übersichten finden Sie die Beitragssätze der Sozialversicherung für das Jahr 2024. Für die meisten Beschäftigten können Sie diese Werte nutzen. Es gibt aber auch Ausnahmen : Sie betreffen einige Personengruppen, zum Beispiel Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. 

Die Beiträge zur Pflegeversicherung für Sachsen entnehmen Sie bitte der Beitragstabelle (siehe oben).

Übersicht Beitragssätze Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung 2024

Versicherung

Beitragssatz

Anteil Arbeitgeber

Anteil Arbeitnehmer

Krankenversicherung (KV) - allgemeiner Beitragssatz

14,6 %7,3 %7,3 %

Krankenversicherung (KV) - ermäßigter Beitragssatz

14,0 %7,0 %7,0 %

Individueller TK-Zusatzbeitragssatz

1,2 %0,6 %0,6 %

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz (festgelegt vom Bundesministerium für Gesundheit)

1,7 %

Rentenversicherung (RV)

18,6 %9,3 %9,3 %

Arbeitslosenversicherung (AV)

2,6 %1,3 %1,3 %

Die Beitragssätze zurückliegender Jahre finden Sie in dem  Artikel  "Wie hoch sind die Beitragssätze und Grenzwerte der vergangenen Jahre bis heute?"

Übersicht Pflegeversicherung 2024 (Werte gültig seit Juli 2023)

Persönliche Situation

allgemeiner Beitragssatz PV 

Abschlag 

Beitragszuschlag 

Beitragssatz gesamt

Anteil Arbeitgeber

Anteil Arbeitnehmer

Beschäftigte ohne Kinder

3,4 %

entfällt

0,6 %

4,0 %

1,7 %

2,3 % (=1,7 % + 0,6 %)

Beschäftigte mit 1 Kind

3,4 %

entfällt

entfällt

3,4 %

1,7 %1,7 %

Beschäftigte mit 2 Kindern unter 25

3,4 %

0,25 % 

entfällt

3,15 %

1,7 %

1,45 % (=1,7 % - 0,25 % )

Beschäftigte mit 3 Kindern unter 25

3,4 %

0,5 %

entfällt

2,9 %

1,7 %

1,2 % (=1,7 % - 0,5 %)

Beschäftigte mit 4 Kindern unter 25

3,4 %

0,75 %

entfällt

2,65 %

1,7 %

0,95 % (=1,7 % - 0,75 %)

Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 25

3,4 %

1,0 %

entfällt

2,4 %

1,7 %

0,7 % (=1,7 % - 1,0 %)

Beschäftigte , deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind

3,4 %

entfällt

entfällt

3,4 %

1,7 %1,7 % 

In unseren Artikeln finden Sie die Umlagesätze für die U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage .