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Im Jahr 2025 betragen die allgemeinen Beiträge in der Sozialversicherung 14,6 Prozent in der Krankenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,6 Prozent in der Pflegeversicherung und 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung. Hinzu kommt der Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse.

Weitere Details

Die Beiträge werden vom Bruttolohn abgezogen.

TK-Zusatzbeitragssatz 2025

Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 2,45 Prozent. Das hat der ehrenamtliche Verwaltungsrat der TK entschieden. 

Der allgemeine bzw. ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,6 beziehungsweise 14,0 Prozent. Daraus ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung bei der TK von 17,05 Prozent. 

Die TK liegt mit dem Zusatzbeitragssatz 2025 deutlich unter dem Durchschnitt, den die gesetzlichen Krankenkassen seit Januar 2025 erheben. Dieser liegt bei rund 2,9 Prozent. Denn die meisten Krankenkassen kommen mit dem gesetzlich festgelegten Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent nicht aus und liegen darüber.

Übersicht Beitragssätze 2025

In den folgenden Übersichten finden Sie die Beitragssätze der Sozialversicherung. Für die meisten Beschäftigten können Sie diese Werte nutzen. Es gibt aber auch Ausnahmen : Sie betreffen einige Personengruppen, zum Beispiel Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. 

Die Beiträge zur Pflegeversicherung für Sachsen entnehmen Sie bitte der Beitragstabelle (siehe oben).

Übersicht Beitragssätze Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung 2025
VersicherungBeitragssatzAnteil ArbeitgeberAnteil Arbeitnehmer
Krankenversicherung (KV) - allgemeiner Beitragssatz14,6 %7,3 %7,3 %
Krankenversicherung (KV) - ermäßigter Beitragssatz14,0 %7,0 %7,0 %
Individueller TK-Zusatzbeitragssatz2,45 %1,225 %1,225 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz (festgelegt vom Bundesministerium für Gesundheit)2,5 %  
Rentenversicherung (RV)18,6 %9,3 %9,3 %
Arbeitslosenversicherung (AV)2,6 %1,3 %1,3 %

Die Beitragssätze zurückliegender Jahre finden Sie in dem  Artikel  "Wie hoch sind die Beitragssätze und Grenzwerte der vergangenen Jahre bis heute?"

Übersicht Pflegeversicherung 2025
Persönliche SituationAllgemeiner Beitragssatz PVAbschlagBeitragszuschlag Beitragssatz gesamtAnteil ArbeitgeberAnteil Arbeitnehmer 
Beschäftigte ohne Kinder3,6 %-0,6 %4,2 %1,8 %2,4 %
Beschäftigte mit 1 Kind3,6 %--3,6 %1,8 %1,8 %
Beschäftigte mit 2 Kindern unter 253,6 % 0,25 %-3,35 %1,8 %1,55 %
Beschäftigte mit 3 Kindern unter 253,6 %0,5 %-3,1 %1,8 %1,3 %
Beschäftigte mit 4 Kindern unter 253,6 % 0,75 %-2,85 %1,8 %1,05 %
Beschäftigte mit 5 und mehr Kindern unter 253,6 % 1,0 %-2,6 %1,8 %0,8 %
Beschäftigte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind3,6 %--3,6 %1,8 %1,8 %

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile in der Pflegeversicherung in Sachsen. Die Werte können Sie der "Beitragstabelle Sachsen 2025" entnehmen. In unseren Artikeln finden Sie die Umlagesätze für die U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage .