Wer in Deutschland lebt und arbeitet, hat in der Regel Anspruch auf die Energiepreispauschale. Für Ihre Arbeitnehmer heißt das: Wer in einem Arbeitsverhältnis steht und sich in Steuerklasse I bis V befindet oder wer geringfügig beschäftigt ist und pauschal besteuerten Arbeitslohn bezieht, bekommt die Pauschale.
Weitere Details
Zu den Begünstigten gehören zum Beispiel auch:
- Personen, die ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn beziehen,
- Beschäftigte in der passiven Phase der Altersteilzeit,
- Beschäftigte mit einem aktiven Dienstverhältnis, die dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegende Lohnersatzleistungen beziehen (z. B. Beschäftigte in Elternzeit mit Elterngeldbezug).
Alle Anspruchsberechtigten und die genauen Voraussetzungen
Eine Aufstellung der anspruchsberechtigten Personen sowie der Voraussetzungen für den Anspruch finden Sie im FAQ-Bereich und Glossar des Bundesfinanzministeriums.