Die Refinanzierung findet über die Lohnsteueranmeldung statt. Als Arbeitgeber können Sie die EPP gesondert dem Gesamtbetrag der einzubehaltenden Lohnsteuer entnehmen.
Weitere Details
Übersteigt die insgesamt zu gewährende Pauschale den Betrag, der insgesamt an Lohnsteuer abzuführen ist, erhalten Sie als Arbeitgeber den übersteigenden Betrag vom Finanzamt zurück. Technisch erfolgt dies über eine sogenannte Minus-Lohnsteuer-Anmeldung. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich.
Alle wichtigen Informationen über den Zeitraum finden Sie in § 117 Abs. 2 Satz 2 EStG.
Weitere Informationen zur Auszahlung und zur Erstattung finden Sie im FAQ-Bereich des Bundesfinanzministeriums.