Wenn die Ausstrahlung des deutschen Rechts bei einer Entsendung nicht möglich ist - was zum Beispiel bei einer Entsendung ins vertragslose Ausland vorkommen kann - dürfen gesetzliche Krankenkassen die Krankenversicherung nicht fortführen. Dann ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll, um nach der Rückkehr wieder in die GKV aufgenommen zu werden.
Weitere Details
Das gilt sowohl für pflichtversicherte als auch für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Erklärungen und rechtliche Hintergründe zu Anwartschaftsversicherungen finden Sie bei TK-Lex.
Mehr zum vertragslosen Ausland können Sie auf der Seite der DVKA nachlesen.
Die Vorteile der Anwartschaft
- Nach der Rückkehr kann der Mitarbeiter wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden.
- Sämtliche Versicherungszeiten gelten später als Vorversicherungszeiten (wichtig für spätere Leistungsansprüche).
- Familienangehörige, die vorzeitig aus dem Ausland zurückkehren, können ohne Probleme wieder bei gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden.