Während eines unbezahlten Urlaubs besteht die TK-Mitgliedschaft für längstens einen Monat lang fort. Dauert der Entgeltausfall länger als einen Monat, melden Sie den Arbeitnehmer zum Ende der Monatsfrist bei der TK ab.

Weitere Details

Gegebenenfalls besteht für den Arbeitnehmer dann die Möglichkeit einer Familienversicherung oder einer freiwilligen (Weiter-)Versicherung.