Barrieren können zum Beispiel entstehen, wenn Texte zur Beschreibung von Grafiken fehlen, eingesetzte Farbkombinationen zu wenig Kontrast bieten, Webseiten unklar strukturiert sind oder wenn in Internetseiten nicht über die Tastatur navigiert werden kann.

Um solche Barrieren zu vermeiden und auch behinderten Menschen den Zugang zu ermöglichen, wurde das Internetangebot der TK unter Berücksichtigung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) erstellt.

Einige Texte stellt die TK auch in leichter Sprache zur Verfügung. Kurze Sätze mit nur einer Aussage und anschauliche Beispiele erleichtern Menschen mit einer Behinderung, die Inhalte zu erfassen. Leichte Sprache dient damit dem Abbau von Barrieren im Internet.

Zu verschiedenen Themen gibt es außerdem Videos in Deutscher Gebärdensprache für gehörlose und hörbehinderte Menschen.

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