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Was genau ist eine DiGA? 

Für die rechtlichen Rahmenbedingungen von digitalen Gesundheits-Anwendungen ist das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (kurz "BfArM") zuständig.

Laut BfArM muss eine DiGA folgende Merkmale aufweisen:

  • Sie muss als Medizinprodukt der Risikoklasse I oder IIa eingestuft sein. Das bedeutet, dass mit der Nutzung der DiGA vergleichsweise wenige und geringe Risiken verbunden sind.
  • Die Hauptfunktion einer DiGA beruht auf digitalen Technologien.
  • Eine DiGA unterstützt bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen.

Was ist der Nutzen einer DiGA?

Die neue Leistungsart - digitale Gesundheits-Anwendungen - soll zu einer Verbesserung der Gesundheitsversorgung beitragen. Versicherte sollen durch die digitale Anwendung einen medizinischen Nutzen erfahren. Dieser medizinische Nutzen zeichnet sich laut DiGA-Verordnung (DiGAV) durch einen oder mehrere der folgenden Effekte aus:

  • Der Gesundheitszustand verbessert sich.
  • Die Dauer der Krankheit verkürzt sich. 
  • Das Überleben wird verlängert.
  • Die Lebensqualität verbessert sich.

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Sie möchten wissen, wie hochwertig und hilfreich eine bestimmte Gesundheits-App ist? Unser kostenloser Service "Check die App" hilft Ihnen dabei, die Qualität von Gesundheits-Apps realistisch einzuschätzen und gibt Ihnen Tipps, was bei der Nutzung von Gesundheits-Apps zu beachten ist. Unser Service ist für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche entwickelt.

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Wie unterscheiden sich DiGA und Gesundheits-Apps? 

Nicht jede Gesundheits-App ist automatisch eine digitale Gesundheits-Anwendung. Eine wichtige Voraussetzung, um eine Zulassung als DiGA zu erhalten, ist die Zertifizierung als Medizinprodukt einer niedrigen Risikoklasse.

Merkmale von DiGA und Gesundheits-Apps

Merkmal

Gesundheits-App

DiGA

Handelt es sich um ein Medizinprodukt?

möglich

ja 

Findet eine Prüfung durch das BfArM statt?

nein

ja

Wird die Anwendung durch Krankenkassen erstattet? 

ggf. über Selektivverträge

ja

Ist ein Diagnosenachweis nötig?

in der Regel nein 

ja

Kann die Anwendung durch einen Arzt oder eine Ärztin verschrieben werden?

nein 

möglich 

Ist es ein Präventionsangebot?

möglich

immer an Diagnose gebunden

Können zusätzliche Kosten durch In-App-Käufe anfallen?

möglich 

möglich 

Geprüft und zertifiziert

Die Prüfung und Zertifizierung einer DiGA erfolgt über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach dem sogenannten "Fast-Track-Verfahren". Dabei muss die DiGA gesetzlich festgelegte Anforderungen an Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit sowie den Nachweis eines positiven Versorgungseffektes erfüllen.

Sind alle definierten Kriterien erfüllt, wird die DiGA in dem "Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen" nach §139e SGB V gelistet und kann von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.

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Gesund­heit besser verstehen

Auf einen Blick - das DiGA-Verzeichnis

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Die Apps der Techniker

Auch die Techniker bietet eine Vielzahl verschiedener Apps an.

Übersicht der TK-Apps

Digitale Gesundheitskompetenz stärken

Unter digitaler Gesundheitskompetenz versteht man die Fähigkeit gesundheitsrelevante Informationsangebote zu finden, zu verstehen, zu beurteilen und anzuwenden. Hier können Sie diese Fähigkeiten erlangen oder stärken. "Gesund digital" ist ein Angebot des vdek (Verband der Ersatzkassen) in Kooperation mit Share to Care GmbH, Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut, TAKEPART Media + Science GmbH und Universitätsklinikum Schleswig-Holstein.

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