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1. Per ärztlicher Verordnung

Die Verordnung erfolgt über das bekannte Kassenrezept (Muster 16). Der Arzt oder die Ärztin bzw. der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin gibt dabei genau an, welche DiGA Sie nutzen sollen. Beachten Sie, dass wir eine Verordnung durch einen Vertragsarzt oder eine Vertragsärztin benötigen.

2. Per Genehmigung durch die TK

Alternativ können Sie eine DiGA mit unserer Genehmigung erhalten. Die Voraussetzung ist auch hier die erforderliche aktuelle medizinische Indikation und der Ausschluss von Kontraindikationen für die beantragte DiGA. Reichen Sie mit Ihrem Antrag zum Beispiel eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ein, einen Diagnosenachweis durch den behandelnden Arzt oder die Ärztin, oder eine Patientenquittung ein. Zudem ist (DIGA-abhängig) immer ein Nachweis der Kontraindikationen erforderlich, der aus den Daten einer AU-Bescheinigung oder einer Patientenquittung nicht hervor geht. Beachten Sie außerdem, dass bei einer AU-Bescheinigung immer ein persönlicher Kontakt zwischen dem Arzt oder der Ärztin mit dem Patienten oder der Patientin stattgefunden haben muss.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die entsprechenden Nachweise eingereicht haben, stellen wir Ihnen einen Rezeptcode aus. Mit diesem können Sie die DiGA freischalten und für den im Verzeichnis definierten Zeitraum nutzen.

Möchten Sie ein digitales Angebot nutzen, ohne eine Verordnung oder einen Diagnosenachweis einreichen zu müssen, stehen Ihnen digitale TK-Angebote für einen sofortigen Therapiestart zur Verfügung.

Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der TK

Loggen Sie sich über "Meine TK" ein und nutzen Sie für Ihren Antrag unseren Online-Service. Das Kassenrezept oder Ihren Diagnosenachweis können Sie dort direkt hochladen.

DiGA beantragen

Nutzen Sie unsere TK-App ? Dann können Sie Ihren DiGA-Antrag auch direkt in der App unter dem Punkt "Kostenerstattung - Digitale Gesundheitsanwendungen" stellen.

Alternativ können Sie über alle anderen Zugangswege, wie zum Beispiel per E-Mail oder per Post, Ihren Antrag bei uns einreichen.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von uns den Rezeptcode für die DiGA-Nutzung.

Wenn Ihr Antrag unvollständig ist, informieren wir Sie darüber, welche Unterlagen Sie noch nachreichen müssen. Sollten Sie auf unsere Aufforderung nicht fristgerecht reagieren, werden automatisiert 2 Erinnerungen verschickt. Gehen daraufhin keine weiteren Unterlagen ein, erhalten Sie eine Ablehnung aufgrund "Fehlender Mitwirkung" mit Berücksichtigung des Patientenrechtegesetzes (§ 13 Abs. 3 SGB V). Die Ablehnung erfolgt automatisiert ohne das Zutun von Mitarbeitenden.

Fragen zu einzelnen DiGA

Wenn Sie Fragen zu den Inhalten und zu den Funktionen der jeweiligen DiGA haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen DiGA-Hersteller. Sie finden die Kontaktdaten im offiziellen DiGA-Verzeichnis des Bundesministeriums für Arzneimittel und Medizinprodukte.