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Eine DiGA beantragen Es gibt zwei Wege, um eine Digitale Gesundheitsanwendung (DiGA) nutzen zu können: Entweder über eine ärztliche Verordnung oder durch eine Anfrage direkt bei der TK.
1. Per ärztlicher VerordnungDie Verordnung erfolgt über das bekannte Kassenrezept (Muster 16) oder als E-Rezept durch teilnehmende Ärzte. Der Arzt oder die Ärztin bzw. der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin gibt dabei genau an, welche DiGA Sie nutzen sollen. Beachten Sie, dass wir eine Verordnung durch einen Vertragsarzt oder eine Vertragsärztin benötigen.2. Per Genehmigung durch die TKAlternativ können Sie eine DiGA mit unserer Genehmigung erhalten. Mit Ihrem Antrag müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:Nachweis über die medizinische Indikation, z.B. anhand einer Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) oder einen Diagnosenachweis durch den behandelnden Arzt oder die ÄrztinNachweis über den Ausschluss der Kontraindikationen (DiGA-abhängig)Beachten Sie außerdem, dass bei einer AU-Bescheinigung immer ein persönlicher Kontakt zwischen dem Arzt oder der Ärztin mit dem Patienten oder der Patientin stattgefunden haben muss. Ein Diagnosenachweis ohne eine ärztliche Verordnung darf bis zu 4 Wochen alt sein, damit wir sicherstellen können, dass die DiGA in die ärztliche Behandlung eingebunden ist und Sie bestmöglich versorgt werden. So ist es in der Genehmigungs-Richtlinie geregelt.Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und die entsprechenden Nachweise eingereicht haben, stellen wir Ihnen einen Rezeptcode aus. Mit diesem können Sie die DiGA freischalten und für den vorgesehenen Zeitraum nutzen.Neben den DiGA stehen Ihnen weitere digitale TK-Angebote zur Verfügung.
Apps für mehr Gesundheit
Stellen Sie Ihren Antrag direkt bei der TKLoggen Sie sich über "Meine TK" ein und nutzen Sie für Ihren Antrag unseren Online-Service. Das Kassenrezept oder Ihren Diagnosenachweis können Sie dort direkt hochladen. DiGA beantragen Nutzen Sie unsere TK-App ? Dann können Sie Ihren DiGA-Antrag auch direkt in der App unter dem Punkt "Kostenerstattung - Digitale Gesundheitsanwendungen" stellen.Alternativ können Sie über alle anderen Zugangswege, wie zum Beispiel per E-Mail oder per Post, Ihren Antrag bei uns einreichen.Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von uns den Rezeptcode für die DiGA-Nutzung.
Fragen zu einzelnen DiGAWenn Sie Fragen zu den Inhalten und zu den Funktionen der jeweiligen DiGA haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen DiGA-Hersteller. Sie finden die Kontaktdaten im offiziellen DiGA-Verzeichnis.
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