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Wir helfen Ihnen bei der Klärung, ob Ihr Herzschrittmacher, die Hüft-Prothese, das Brustimplantat oder ein anderes Medizinprodukt schadhaft ist oder konstruktive Mängel aufweist und zu gesundheitlichen Schäden geführt hat. Über den TK-Wegweiser Behandlungsfehler können Sie erfahren, an wen Sie sich wenden können, um Ihre Frage zu klären.

Weitere Details

Vorab ein paar Tipps für Sie:

  • Aussicht auf eine Entschädigung besteht dann, wenn ein bestimmtes Produkt reihenweise bricht oder früh ausgetauscht werden muss.
  • Um eine angemessene Entschädigung zu erreichen, ist es meist sinnvoll, einen Fachanwalt für Medizinrecht einzuschalten.
  • Bestehen Sie darauf, dass Ihnen das fehlerhafte Implantat ausgehändigt wird. Es ist Ihr Eigentum und möglicherweise noch als Beweisstück wichtig.
    Wir stellen Ihnen ein Muster Anforderung eines Implantats (PDF, 247 kB) zur Verfügung mit dem Sie das Implantat anfordern können. Bitte lassen Sie sich den Eingang des Dokumentes durch die Klinik bestätigen - entweder durch ein Einschreiben mit Rückschein oder durch einen Eingangsvermerk auf einer Kopie Ihres Schreibens.
  • Unterschreiben Sie keine Abfindungs- oder Verzichtserklärung dem Hersteller gegenüber, schon gar nicht gleich in der Klinik. Damit würden Sie auf alle weiteren Ansprüche verzichten.

Expertenrat

Lassen Sie sich von TK-Expertinnen und Experten für Medizinrecht beraten. Unser Team berät gemeinsam mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und informiert Sie über Ihre Rechte: Telefon 040-460 66 12-140, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.