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Wir bezahlen alle vertraglich vereinbarten therapeutischen Leistungen und die kurärztliche Behandlung. Für Sie fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an, die direkt an die Kureinrichtung geleistet wird. Sie beträgt zehn Prozent der Kosten für die Kurmittel plus zehn Euro je Verordnung.

Weitere Details

Hat Ihre Kur mindestens 21 Tage gedauert, erstatten wir Ihnen zusätzlich nach Ihrer Rückkehr einmalig einen Gesamtbetrag in Höhe von 100 Euro für Kost, Logis, Kurtaxe und Fahrkosten.

Zuzahlungen nur bis zur Belastungsgrenze

Zuzahlungen brauchen Sie je Kalenderjahr nur bis zu Ihrer individuellen Belastungsgrenze zu leisten, also höchstens bis zu zwei Prozent Ihrer jährlichen Familienbruttoeinnahmen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken ist die Belastungsgrenze schon bei einem Prozent erreicht.

Wenn Sie in diesem Kalenderjahr schon Zuzahlungen bis zu dieser Höhe geleistet haben, können Sie sich  von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Informieren Sie sich ausführlich über die Zuzahlungen und wie Sie sich davon befreien lassen können, unter folgendem Link:

Befreiung von Zuzahlungen

Kurmittel außerhalb des Vertrags

Kosten für Kurmittel, die wir nicht mit der Kureinrichtung vereinbart haben, können wir nicht übernehmen. Solche Kurmittel müssen Sie deshalb selbst bezahlen. Das gilt auch, wenn Sie vor Ort Ihr persönliches Behandlungs- und Therapieprogramm um Wellnessangebote erweitern.