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Ihre Krankenkasse stellt Ihnen eine ePA-Anwendung in Form einer eigenständigen App, als spezielle Anwendung innerhalb einer bestehenden App Ihrer Krankenkasse oder aber als Desktop-Anwendung zur Verfügung. Wenn Sie die von Ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellte ePA-Anwendung nutzen, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, Ihre in die ePA eingestellten Gesundheitsdaten einzusehen.

Die ePA-Anwendung baut über das Internet eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur auf, in der die ePA liegt. An dieses Netzwerk sind bzw. werden die verschiedenen Leistungserbringer im deutschen Gesundheitswesen angeschlossen.

Leistungserbringer werden alle Personengruppen und Einrichtungen genannt, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen erbringen. Hierzu zählen z. B. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken. Einrichtungen, in denen Leistungserbringer tätig sind, werden im Folgenden als Leistungserbringereinrichtungen bezeichnet. Dies können Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser, Medizinische Versorgungszentren und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens sein. Aber auch einzelne Organisationseinheiten wie etwa die Abteilung eines Krankenhauses oder eine bestimmte Fachrichtung eines Medizinischen Versorgungszentrums können eine eigene Leistungserbringereinrichtung darstellen.

Die von Ihrer Krankenkasse zur Verfügung gestellte ePA-Anwendung ist sicherheitsgeprüft und von der Gesellschaft für Telematik (gematik) zugelassen. Die ePA-Anwendung lässt sich auf Smartphones und Tablets mit Android- oder iOS-Betriebssystem installieren sowie auf Desktop-Computern und Laptops mit sicheren und geeigneten Betriebssystemen wie z. B. Windows, macOS und gegebenenfalls Linux. Für die Sicherheit Ihrer Anwendungsumgebung - also Smartphone, PC-Hardware oder Betriebssystem, auf denen die Anwendung installiert wird - sind Sie als Nutzerin bzw. Nutzer selbst verantwortlich (s. 4.7).

Falls Sie kein mobiles Endgerät bzw. keinen PC/Laptop besitzen oder aber die ePA-Anwendung Ihrer Krankenkasse aus anderen Gründen nicht verwenden wollen, können Sie die ePA dennoch nutzen. Allerdings stehen Ihnen in diesem Fall einige Funktionen nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung. Beispielsweise können Sie ohne eine ePA-Anwendung keine Dokumente persönlich in die ePA einstellen. Über die Möglichkeiten und Einschränkungen der ePA-Nutzung ohne eine dazugehörige Anwendung informieren wir Sie in Kapitel 9 .

In Ihre ePA können Sie selbst mittels der ePA-Anwendung Dokumente hochladen. Oder Sie bitten beispielsweise Ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte in der Praxis oder im Krankenhaus darum, Kopien der relevanten Unterlagen in Ihre Akte zu übertragen. Aus rechtlichen Gründen verbleibt die Originaldokumentation Ihrer Behandlung aber immer bei dem Sie behandelnden Leistungserbringer. Zusätzlich können Sie Ihre Krankenkasse berechtigen, Informationen über von Ihnen in Anspruch genommene Leistungen in die ePA einzustellen. Nur Sie selbst und von Ihnen selbst Berechtigte können in die ePA Einblick nehmen. Die Berechtigung und damit die Einwilligung in die Bereitstellung der Daten kann jederzeit von Ihnen widerrufen werden. In keinem Fall kann die Krankenkasse Informationen in Ihrer Akte einsehen. Wenn Sie digitale Gesundheitsanwendungen nutzen, können Sie diesen erlauben, Ihre Daten aus deren Nutzung in der ePA zu speichern - vorausgesetzt der Hersteller der von Ihnen eingesetzten digitalen Gesundheitsanwendung unterstützt diese Möglichkeit.