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19 Ergebnisse für „krankengeld berechnen“

  • TK-Kran­ken­geld­rechner

    Einfach online erle­di­gen:

    Lassen Sie sich ausrechnen, wie hoch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Ihr Krankengeld wäre.

  • Kran­ken­geld erklärt

    Das Wich­tigste zu Kran­ken­geld

    Alles über Krankengeld: Anspruch, Dauer und Höhe. Erfahren Sie, wie viel Sie erhalten, wann wir das Geld überweisen und was ansonsten wichtig ist.

  • Kran­ken­­geld für Selbst­­stän­­dige

    Das Wich­tigste zu Kran­ken­geld

    Erfahren Sie, welche Regelungen für Krankengeld bei Selbstständigen gelten. Informieren Sie sich über Anspruch, Höhe und die Möglichkeit, bereits vor dem 43. Krankheitstag Krankengeld zu erhalten.

  • Erfahren Sie, welche Regelungen für Krankengeld bei Kunstschaffenden und Publizierenden gelten. Informieren Sie sich hier über Anspruch, Höhe und Auszahlung.

  • Das Wich­tigste zu Kran­ken­geld

    Weitere Leis­tungen der Tech­niker von A bis Z

    Krankengeld bekommen Sie, wenn Sie längere Zeit wegen einer Krankheit nicht arbeiten können. Je nach Kundengruppe ist Unterschiedliches zu beachten.

  • Das Kinderkrankengeld berechnet sich aus dem ausgefallenen Verdienst während der Freistellung zur Pflege des Kindes. Grundlage ist also Ihr Nettoverdienst, das Sie in Kurzarbeit verdient hätten sowie das Kurzarbeitergeld.

  • Für Angestellte zahlen wir grundsätzlich 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Für selbstständig Tätige zahlen wir grundsätzlich 70 Prozent Ihres täglichen Arbeitseinkommens.

  • Mit dieser Erklärung übermitteln Sie online die Angaben für die Auszahlung von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Krankengeld der Sozialen Entschädigung.

  • Über­sicht: die TK-Tarife Kran­ken­geld

    TK-Wahl­ta­rife Kran­ken­geld

    Wer krank wird, hat nicht nur den gesundheitlichen Schaden, sondern oft auch finanzielle Ausfälle. Mit diesen Tarifen können Sie sich absichern.

  • Sie sind selbstständig? Dann können Sie sich bei der TK mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld versichern. Damit können Sie einen Teil Ihres Verdienstausfalls kompensieren. Jetzt online den Versicherungsschutz mit Krankengeld wählen.

  • Ihr Beitrag wird anhand der Beitragssätze der TK aus Ihrem Arbeitsentgelt errechnet. Ihr Arbeitsentgelt sind Ihr Gehalt und andere regelmäßige Zahlungen Ihres Arbeitgebers an Sie. Mehr als 5.812,50 Euro monatlich werden Ihrem Beitrag jedoch nicht zugrunde gelegt. Dieser Wert ist die gesetzlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze für 2026.

  • TK-Wahl­ta­rife Kran­ken­geld für Selbst­stän­dige

    TK-Wahl­ta­rife Kran­ken­geld Selbst­stän­dige

    Tarif vergleichen und Kombinationen finden - In unserer Tarif-Tabelle finden Sie alle wichtigen Daten der Tarife auf einen Blick.

  • Kran­ken­geld bei Kurz­ar­beit

    Das Wich­tigste zu Kran­ken­geld

    Informieren Sie sich über die Absicherung bei Krankheit während Kurzarbeit. Erfahren Sie, wie Lohnfortzahlung und Krankengeld in solchen Fällen funktionieren.

  • TK-Wahl­ta­rife Kran­ken­geld

    TK-Beitrag und Zusatz­ta­rife

    Mit den TK-Wahltarifen Krankengeld sichern Sie sich gegen krankheitsbedingte finanzielle Risiken ab - nach Ihren individuellen Bedürfnissen.

  • Als hauptberuflich Selbstständige, als Beschäftigte ohne sechs Wochen Entgeltfortzahlung oder auch als selbständige:r Künstler:in oder Publizist:in tragen Sie eine besondere Verantwortung für Ihr Einkommen - auch im Krankheitsfall. Mit den Wahltarifen Krankengeld (KG) der Techniker sichern Sie sich gegen krankheitsbedingte finanzielle Risiken ab - nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Selbstständige tragen im Krankheitsfall ein besonderes finanzielles Risiko. Unsere Tarife sichern Ihr Einkommen bereits vor dem Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab. Darüber hinaus können Sie mit den Tarifen sogar Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) absichern. So bleiben Sie finanziell handlungsfähig und können sich auf Ihre Genesung konzentrieren.

  • Einkommen nach­weisen und berechnen

    Häufige Fragen von Selbst­stän­digen

    Der Beitrag für Selbstständige richtet sich nach ihrem Bruttoeinkommen. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Einkommen nachweisen und was beitragspflichtig ist.