Blaue Karte EU: Mindestgehalt liegt bei 58.400 Euro
Die Mindestgehaltsgrenze für die Blaue Karte EU ist gegenüber 2022 gestiegen. Um den Aufenthaltstitel für hoch qualifizierte Bewerber aus Drittstaaten zu beantragen, muss das Bruttogehalt im Jahr 2023 nun mindestens 58.400 Euro betragen.
Die Höhe der Mindestgehaltsgrenze wird jährlich neu festgelegt und liegt bei mindestens zwei Dritteln der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung.
Im Jahr 2022 lag das Mindestgehalt für die Blaue Karte EU noch bei 56.400 Euro. Für bestimmte Berufsgruppen aus sogenannten Mangelberufen wie Ingenieure, Ärzte und ITler liegen die Anforderungen niedriger: 2023 sind bei ihnen mindestens 45.552 Euro jährlich nötig, 2022 waren es 43.992 Euro. Damit wurden die Gehaltsgrenzen im Vergleich zum Vorjahr um 2.000 Euro beziehungsweise 1.560 Euro für Mangelberufe erhöht.
Gelten die Mindestgehälter auch für bestehende Blaue Karten EU?
Wer bereits eine Blaue Karte EU hat, ist von der neuen Mindestgehaltsgrenze nicht betroffen. Nur bei der Verlängerung oder bei einem zustimmungspflichtigen Wechsel des Arbeitsplatzes muss die neue Gehaltsgrenze erfüllt werden.
Weitere Voraussetzungen und Rechte
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) informiert online über die Voraussetzungen für die Beantragung und über die Rechte, die die Inhaber der Karte damit erhalten. So sind neben dem Mindestgehalt eine akademische Ausbildung oder ein gleichwertiges Qualifikationsniveau des Bewerbers gefordert. Die Arbeitserlaubnis ist auf vier Jahre begrenzt.
Inhaber der Blauen Karte EU können bereits nach 21 Monaten einen unbefristeten nationalen Aufenthaltstitel beantragen, der auch unbefristete Niederlassungserlaubnis genannt wird. Dafür müssen sie anderem die hochqualifizierte Beschäftigung in diesem Zeitraum ausgeübt haben und ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) vorlegen können. Wer nur einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1) nachweisen kann, kann den Aufenthaltstitel erst nach 33 Monaten beantragen.