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Die meisten Erkrankungen sind nach einigen Tagen auskuriert und die entsendeten Mitarbeitenden nach kurzer Zeit wieder einsatzfähig. Aber wie gehen Sie als Arbeitgeber mit der Herausforderung um, wenn Entsendete langfristig krank sind?

Hier sehen Sie die wichtigsten Punkte im Überblick:
Um was geht es?Was bedeutet das für Sie?
FürsorgepflichtDie Fürsorgepflicht ist durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Dazu zählen unter anderem das Arbeitsschutzgesetz ( ArbSchG ) und das Arbeitssicherheitsgesetz ( ASiG ). 

Konkret bedeutet das für Sie: Arbeitgeber sind verpflichtet, Leben und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen - unabhängig davon, ob diese im In- oder Ausland arbeiten.

 

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit zählt auch das betriebliche Eingliederungsmanagement ( BEM ) zur Fürsorgepflicht eines Arbeitsgebers. 

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen krank? Dann müssen Arbeitgeber ein BEM durchführen. 

Wie das BEM exakt aussieht, ist nicht geregelt. Laut Bundesarbeitsgericht ist es ein "ergebnisoffener Suchprozess" mit dem Ziel, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, um den Arbeitsplatz zu erhalten. 

Beispiele für solche Maßnahmen sind individuelle Gespräche, um die Rückkehr der Beschäftigten zu besprechen. Außerdem zählen dazu Arbeitsplatzoptimierungen, z. B. indem ergonomische Arbeitsmittel angeboten werden. Weitere Maßnahme können mehr Arbeitszeitflexibilität oder das Angebot zur Teilzeitarbeit sein.
Rückholung nach DeutschlandEs gibt keine rechtliche Pflicht für Arbeitgeber zur Rückholung von erkrankten Mitarbeitenden aus dem Ausland. Viele Unternehmen sehen sich jedoch dabei in der Verantwortung. Besonders dann, wenn die medizinische Versorgung im Beschäftigungsstaat unzureichend ist.

Im besten Fall ist die Rückholung bereits im Vorfeld über zusätzlich abgeschlossene Versicherungen für die Entsendeten abgedeckt. 

Mehr Infos zu dieser Zusatzversicherung finden Sie in unserem Artikel .
Verlängerung der EntsendungAlternativ zur Rückholung können Sie in Absprache auch den Zeitraum der Entsendung zu verlängern. So können Ihre Mitarbeitenden angemessen behandelt werden und anschließend die geschäftlichen Ziele erreichen. 

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Gesamtdauer der Entsendung nicht die erlaubten 24 Monate überschreitet. 

Ist eine Entsendung von vornherein auf die maximal erlaubten 24 Monate angelegt, rechtfertigt eine langfristige Krankheit keine Verlängerung der Entsendung. 

 

Erneute Entsendung

Dauert die Aussetzung der Arbeit aufgrund der Erkrankung länger als 2 Monate? Dann steht es den Betroffenen frei, die Entsendung zu beenden. 

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie als Arbeitgeber die betroffene Person anschließend erneut entsenden. 

Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Beratungsblatt Beschäftigung im Ausland (PDF, 284 kB) .
VersicherungsansprücheArbeitgeber sollten erkrankte Mitarbeitende bei der Abwicklung von Versicherungsansprüchen unterstützen, um sicherzustellen, dass sie die notwendige medizinische Versorgung erhalten und keine unnötigen finanziellen Belastungen entstehen.
KommunikationBleiben Sie regelmäßig mit Ihren erkrankten Beschäftigten in Kontakt - nicht nur um Updates über den Gesundheitszustand zu erhalten, sondern auch um Unterstützung anzubieten. 

Eine offene Kommunikation ist entscheidend, um Mitarbeitenden das Gefühl zu geben, dass sie nicht allein gelassen werden und das Unternehmen sie ernst nimmt.
DokumentationEine gute Dokumentation ist wichtig, um den Überblick über den Fall zu behalten und gegebenenfalls Nachweise für Versicherungsansprüche oder arbeitsrechtliche Fragen zu haben. 

Dokumentieren Sie deshalb alle relevanten Infos und Schriftstücke im Zusammenhang mit der Krankheit sorgfältig - z. B. die Kommunikation mit Ihren Beschäftigten, medizinische Unterlagen, Versicherungsdokumente und andere relevante Belege. 

Tipp: Wozu Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet sind, wenn Mitarbeitende im Ausland erkranken, lesen Sie in unserem Artikel "Krank während der Entsendung - und nun?".