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Was ist ein Minijob?

Im Jahr 2026 ist ein Minijob eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von höchstens 603 Euro

Es ist ein kurzfristiger Minijob, wenn der Einsatz maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr dauert.

Welches Sozialversicherungssystem gilt?

In der Europäischen Union gilt die Verordnung (EG) Nr. 883/20044 . Grundsätzlich sind Beschäftigte in nur einem Sozialversicherungssystem versichert - meist dort, wo sie arbeiten. Das gilt auch für Minijobs.

Minijob ausschließlich in Deutschland?

Minijobber:innen, die nur in Deutschland arbeiten, unterliegen deutschem Sozialversicherungsrecht - egal, wo sie wohnen oder wo der Firmensitz ist.

Melden Sie den Minijob bei der Minijob-Zentrale an und zahlen Sie die pauschalen Sozialabgaben. Es gelten die üblichen Vorschriften für Minijobs.

Diese Beiträge zahlen Sie:

  • Rentenversicherung: 15 Prozent Pauschalbeitrag (Beschäftigte können sich auf Antrag befreien lassen. Unabhängig von einer Befreiung müssen Sie als Arbeitgeber den Pauschalbeitrag von 15 Prozent zahlen.)
     
  • Krankenversicherung: 13 Prozent Pauschalbeitrag, wenn Minijobber:innen bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind (pflichtig, freiwillig oder familienversichert).

Wichtig: Auch Minijobbende aus dem Ausland können versicherungspflichtig sein. und es gilt die Versicherungspflicht für Nichtversicherte . Müssen sich Beschäftigte aufgrund dieser in Deutschland geltenden Versicherungspflicht versichern, zahlen Arbeitgeber den Pauschalbetrag. 

Stellen Sie sicher, dass ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht - entweder über eine ausländische oder private Krankenversicherung. Andernfalls kann es zu rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Problemen kommen.

Gut zu wissen: Für bestimmte Personenkreise wie Studierende, Praktikanti:innen, Saisonarbeitskräfte oder Minijobber:innen im Privathaushalt gibt es besondere Regelungen. Weitere Infos dazu finden Sie auf den Seiten der Minijob-Zentrale.

Minijob mit weiterer Beschäftigung im EU-Ausland: Wohnsitz entscheidet

  • Wohnsitz in Deutschland

    Haben ausländische Minijobber:innen, die einer weiteren Beschäftigung in einem EU-/EWR-Mitgliedstaat oder der Schweiz nachgehen, einen Wohnsitz in Deutschland,? Dann müssen Sie den Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) bestätigt, ob deutsches Sozialversicherungsrecht gilt.
     
  • Wohnsitz im Ausland

    Mit Wohnsitz im Ausland gilt das Sozialversicherungsrecht des Wohnsitzstaates. Als Nachweis brauchen Mitarbeitende eine A1-Bescheinigung .

Das bedeutet für Sie als Arbeitgeber: Sie müssen den Minijob nicht bei der Minijob-Zentrale melden und auch keine Beiträge in Deutschland zahlen. Stattdessen können Melde- und Beitragspflichten im Herkunftsland entstehen.
Die genauen Meldepflichten und Beitragshöhen richten sich nach dem Sozialversicherungsrecht des Herkunftslandes.

Weitere Infos über die dann geltenden Regelungen gibt es bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA).

Minijobber:innen aus Drittstaaten

Für Beschäftigte aus Drittstaaten gilt grundsätzlich deutsches Sozialversicherungsrecht - unabhängig davon, ob sie im Heimatland versichert sind. Denn: Hier gelten nicht die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 .

Sind die Beschäftigten nicht anderweitig in Deutschland gesetzlich krankenversichert oder bestand zuletzt eine private Krankenversicherung? Dann greift auch hier die Versicherungspflicht für Nichtversicherte . Dann müssen Sie als Arbeitgeber den Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zahlen.

Berufsmäßigkeit bei kurzfristigen Minijobs

Bei kurzfristigen Minijobs, bei denen der Verdienst über 603 Euro (2025: 538 Euro) liegt, prüfen Sie, ob die Beschäftigung berufsmäßig ist. Berufsmäßig heißt, die Tätigkeit dient zur Sicherung des Lebensunterhalts und hat wirtschaftliche Bedeutung.

Ist sie nicht berufsmäßig, fallen keine Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung an.

Details und Praxistipps zur Prüfung der Berufsmäßigkeit finden Sie im Informationsportal der ITSG.