Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) vorgelegt. Die wichtigsten Punkte für Sie im Überblick:

Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll steigen

Zum 1. Juli 2023 soll der Pflegebeitragssatz von aktuell 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent erhöht werden.

Beitragszuschlag für Kinderlose

Der Beitragszuschlag für Kinderlose soll ab 1. Juli 2023 angehoben werden: von aktuell 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent.

Entlastungen für Familien mit mehreren Kindern

Für Familien mit mehreren Kindern soll der Pflegebeitragssatz sinken - je nach Anzahl der Kinder. Für Familien mit zwei Kindern liegt er ab dem 1. Juli 2023 voraussichtlich bei 3,15 Prozent, für Familien mit drei Kindern bei 2,9 Prozent und mit vier Kindern bei 2,65 Prozent.

Damit soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden, nach dem größere Familien besser gestellt werden sollen als kleine Familien oder Kinderlose (BVerfG v. 07.04.2022, Az. 1 BvL3/18 u.a.).

Verfahren ist noch in Klärung

Das Verfahren zur Ermittlung und zum Nachweis der Kinderanzahl wurde gesetzlich noch nicht festgelegt. Es soll bis spätestens 1. Juli 2023 geregelt werden.

Höheres Pflegegeld

Außerdem soll das Pflegegeld angehoben werden (zuletzt 2017 erhöht). Das Pflegegeld wird gezahlt, wenn die gepflegte Person nicht in einer Einrichtung lebt. Es wird z. B. zur Unterstützung der Pflegenden eingesetzt.

Entlastungszuschläge bei Zuzahlungen

Pflegebedürftige, die in Einrichtungen leben, müssen Zuzahlungen leisten. Zur Entlastung gibt es bestimmte Zuschläge, die den Eigenanteil verringern. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, diese Zuschläge zu erhöhen.

Hintergrund der Pflegereform

Durch die Reform soll die häusliche Pflege gestärkt werden. Pflegebedürftige und ihre Pflegepersonen sollen außerdem entlastet werden. Auch die Situation von professionellen Pflegerinnen und Pflegern soll sich verbessern. 

Aufgrund der demografischen Entwicklung und den Kostensteigerungen in der Pflege führt für das Bundesministerium für Gesundheit kein Weg daran vorbei, die Beiträge zur Pflegeversicherung zu erhöhen.

Der Gesetzentwurf wurde am 5. April 2023 im Bundeskabinett beschlossen und befindet sich noch im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Sie können den Entwurf auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit nachlesen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden

Aktuelle Informationen zur Umsetzung der Pflegereform finden Sie in unserer FAQ-Sammlung .