Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst. Für 2023 sind laut Entgeltverordnung diese Werte maßgeblich:

Verpflegung

Der Monatswert ab 1. Januar 2023 beträgt 288 Euro.

Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten sind daher diese Beträge anzusetzen:

  • 2 Euro für ein Frühstück und
  • 3,80 Euro für ein Mittag- oder Abendessen

Unterkunft und Miete

Der Monatswert liegt bei 265 Euro. Pro Kalendertag sind das 8,83 Euro. Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre (§ 2 Abs. 3 SvEV).

Die neuen Werte gelten seit 1. Januar 2023, da die geänderte Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.

Jährliche Anpassung der Sachbezugswerte

Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. 

In unseren Übersichten finden Sie alle  Sachbezugswerte 2023  und die  Werte des Vorjahres .