Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die neuen Werte gelten seit dem 1. Januar 2024, da dann die geänderte Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) in Kraft tritt.

Für 2024 gelten diese Werte:

Verpflegung

Der Monatswert seit 1. Januar 2024 beträgt 313 Euro.

Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten werden daher diese Beträge angesetzt:

  • Frühstück: 2,17 Euro kalendertäglich, 65 Euro monatlich 
  • Mittag- oder Abendessen: 4,13 Euro kalendertäglich, 124 Euro monatlich
  • Kalendertäglicher Gesamtwert: 10,43 Euro
  • Monatlicher Gesamtwert: 313 Euro

Unterkunft und Miete

  • Der Monatswert liegt 2024 bei 278 Euro.
  • Pro Kalendertag sind das 9,27 Euro.

Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre ( § 2 Abs. 3 SvEV ).

Jährliche Anpassung der Sachbezugswerte

Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird. 

In unseren Übersichten finden Sie alle  Sachbezugswerte 2024  und die Werte für 2023 .