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Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz

Was ist das? 

Der gesetzlich festgelegte Zusatzbeitragssatz ist eine rechnerische Größe. Jedes Jahr bis Mitte Oktober schätzt ein Expertengremium für das folgende Kalenderjahr, wie hoch die Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesundheitsfonds voraussichtlich sein werden. Daraus resultiert eine Empfehlung für den gesetzlichen Zusatzbeitragssatz. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) legt anschließend die Höhe des gesetzlichen Zusatzbeitragssatzes fest. 

Wozu wird der gesetzliche Zusatzbeitragssatz gebraucht?

Der gesetzliche Zusatzbeitragssatz gilt für bestimmte Personengruppen , zum Beispiel für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis maximal 325 Euro.

Wie hoch ist der gesetzliche Zusatzbeitragssatz?

  • Im Jahr 2025 liegt er bei 2,5 Prozent
  • Im Jahr 2026 liegt er bei 2,9 Prozent

Gesetzlicher Zusatzbeitragssatz der vorherigen Jahre

  • 2024 lag er bei 1,7 Prozent (Bundesanzeiger v. 31.10.2023)
  • 2023 lag er bei 1,6 Prozent.
  • 2022 und 2021 betrug er 1,3 Prozent

TK-Zusatzbeitragssatz 2026

Der Zusatzbeitragssatz der TK liegt ab dem 1. Januar 2026 bei 2,69 Prozent. Das hat der ehrenamtliche Verwaltungsrat der TK am 19. Dezember 2025 entschieden. 

Damit liegt die TK mit ihrem Zusatzbeitragssatz auch 2026 weiter deutlich unter dem Marktdurchschnitt der gesetzlichen Krankenkassen.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent. Daraus ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung bei der TK von 17,29 Prozent.