Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und erwerbsunfähig ist, kann eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Diese ersetzt das Einkommen. Doch nicht immer sind die Betroffenen komplett erwerbsunfähig. Wer noch in der Lage ist, einige Stunden täglich zu arbeiten, kann seine Rente so aufstocken. Dabei gibt es jedoch Verdienstgrenzen, die beachtet werden müssen.

Für 2024 gelten diese Hinzuverdienstgrenzen:

  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: 37.117,50 Euro
  • Volle Erwerbsminderungsrente: 18.558,75 Euro

2023 galten diese Hinzuverdienstgrenzen:

  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: 35.647,50 Euro
  • Volle Erwerbsminderungsrente: 17.823,75 Euro

Wichtig: Die Beschäftigung darf nur im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden. Ansonsten kann der Anspruch auf die Rente entfallen - auch wenn die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.

Tipp zum Nachlesen

Hinzuverdienst für vorgezogene Altersrenten

Seit 2023 gilt: Wer eine Altersrente bezieht, kann unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird - egal ob das Renteneintrittsalter erreicht ist oder noch nicht.