Die Sachbezugswerte 2024
Die Sachbezugswerte für 2024 stehen fest: Der Bundesrat hat der 14. Änderungsverordnung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) zugestimmt. Die Werte werden jedes Jahr angepasst.
Jedes Jahr werden die Sachbezugswerte an den Verbraucherpreisindex angepasst. Die neuen Werte gelten ab dem 1. Januar 2024, da dann die geänderte Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) in Kraft tritt.
Für 2024 gelten diese Werte:
Verpflegung
Der Monatswert ab 1. Januar 2024 beträgt 313 Euro.
Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten werden daher diese Beträge angesetzt:
- Frühstück: 2,17 Euro kalendertäglich, 65 Euro monatlich
- Mittag- oder Abendessen: 4,13 Euro kalendertäglich, 124 Euro monatlich
- Kalendertäglicher Gesamtwert: 10,43 Euro
- Monatlicher Gesamtwert: 313 Euro
Unterkunft und Miete
- Der Monatswert liegt 2024 bei 278 Euro.
- Pro Kalendertag sind das 9,27 Euro.
Der Wert der Unterkunft kann auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn der Tabellenwert nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre ( § 2 Abs. 3 SvEV ).
Jährliche Anpassung der Sachbezugswerte
Die Sachbezugswerte werden jährlich durch eine Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angepasst, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erlassen wird.
In unseren Übersichten finden Sie alle Sachbezugswerte 2024 und die Werte für 2023 .